Drucksache Nr. 1995/2020 N1:
Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1995/2020 N1
0
 
Gremienlauf ergänzt.

Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund des sich schon vor geraumer Zeit andeutenden, durch Corona aber deutlich hervortretenden Strukturwandels in der Innenstadt, ein integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt unter Berücksichtigung der bestehenden Beschlusslagen des Rates und der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf alle Facetten der Gesellschaft zu erarbeiten und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen. Dafür werden Haushaltsmittel von insgesamt 400.000 € bereitgestellt. Hierbei sind insbesondere der (Einzel-)Handel, die Gastronomie, aber auch Kulturangebote, Aufenthaltsqualität und Grünflächen, Wohnen und Arbeiten sowie Freizeit als wesentliche Nutzungen in den Blick zu nehmen. Klimaschutz, eine notwendige Mobilitätswende, sowie Belange der Teilhabe aller Menschen sind besonders zu berücksichtigen.

2. Im ersten Schritt ist dafür ein Beteiligungsverfahren unter Einbindung der unterschiedlichen Interessen- und Nutzer*innengruppen und der Stadtgesellschaft zu konzeptionieren und bis zum Sommer 2021 durchzuführen, die sich aus dem Strukturwandel ergebenden Veränderungsbedürfnisse sind in diesem Beteiligungsprozess herauszuarbeiten. Die wesentlichen Ergebnisse sind in einer Informationsdrucksache den politischen Gremien vorzulegen und zur Diskussion zu stellen.

3. Vor dem Hintergrund der Tragweite des zu erstellenden Innenstadtkonzeptes wird die Verwaltung beauftragt, ein Meinungsbild der Stadtbevölkerung zu den im Beteiligungsprozess aufgeworfenen Fragen und Positionen zur Entwicklung der Innenstadt im Rahmen der geplanten Repräsentativerhebung im Sommer 2021 zu erfragen.

Mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses und der Repräsentativerhebung werden dann unter Würdigung der öffentlichen Diskussion ab Herbst 2021 die nächsten Schritte für eine zukunftsfähige Innenstadt eingeleitet.

4. Während des gesamten Prozesses soll die Möglichkeit bestehen, Maßnahmen, die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagen werden (z.B. im Bereich Mobilität), begleitend umzusetzen, um ihre Auswirkungen zu testen und die Resultate in weiteren Schritten zu berücksichtigen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das beschriebene Konzept richtet sich an die Stadtgesellschaft in all ihren Ausprägungen. Es sind alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt. Vor Ort werden Dialog- und Beteiligungsformate unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse weitestgehend angepasst und ein geschlechtergerechter Einsatz der Ressourcen vorgenommen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 23 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.57102
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 23 und 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 57102
Wirtschaftsförderung und 51101 Städtebauliche Planung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 400.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -400.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -400.000,00 €
200.000 € stehen aus überplanmäßigen Mitteln im Teilhaushalt 23 nach der Regelung des § 7 der Haushaltssatzung vorbehaltlich des Beschlusses dieser Drucksache zur Verfügung.

Weitere 100.000 € werden aus dem Teilhaushalt 23 (Produkt „Wirtschaftsförderung“) jeweils 50.000 € aus den Ansätzen des Jahres 2020 sowie 50.000 € aus denen des Jahres 2021 bereitgestellt. Aus dem Teilhaushalt 61 (Produkt „Städtebauliche Planung“) werden außerdem ebenfalls jeweils 50.000 € aus den Ansätzen des Jahres 2020 sowie aus denen des Jahres 2021 bereitgestellt.

Begründung des Antrages:

Ziel:
Hannover geht in die Offensive, um die Innenstadt von morgen zu gestalten. Das Stadtzentrum soll in seiner Gesamtheit aufgewertet, nachhaltig attraktiver und damit lebenswerter werden. Ziel ist es, dazu ein integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt Hannovers zu erarbeiten. Es geht darum, die nachhaltige Transformation der Innenstadt zu sichern und den sich ändernden Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Alle Planungen für die Innenstadt müssen noch stärker die künftigen ökonomischen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Anforderungen der Stadtgesellschaft und der einzelnen Nutzer*innengruppen an die Innenstadt berücksichtigen und auf deren Vorstellungen eingehen.
Ausgangslage:
Die Innenstadt Hannovers hat lokal, regional und überregional eine immense Bedeutung. Sie gehört zu den Top-Einkaufszeilen im Norden. Sie ist der zentrale Versorgungsbereich - u. a. mit Handel, Gastronomie, Versicherungen, Banken, Gesundheit, Kulturangeboten - für die Menschen in Hannover und weit über die Region hinaus. Seit jeher hat der Handel in der City eine herausragende Rolle, eine sogenannte „Leitfunktion“ inne. Er ist laut der städtischen Repräsentativerhebung von 2019 und der Passanten-Befragung „Vitale Innenstädte 2018“ aktuell der Hauptgrund für den Besuch der Innenstadt. Damit einher gehen die entsprechenden Bedeutungen von Aufenthaltsqualität, Angebotsvielfalt im Handel, Gastronomie, Kultur und Tourismus. Eine herausgehobene Funktion hat die Innenstadt auch als Arbeits- und Wohnort. Der Stadtbezirk Mitte ist bereits heute ein lebendiger Wohn- und Lebensort für mehr als 36.000 Einwohner*innen, den es deutlich zu stärken gilt.
Gleichzeitig zieht die Innenstadt unterschiedliche Menschen an – solche, die hier in ihrer Freizeit „etwas erleben wollen“, Menschen ohne Obdach, Bewohner*innen, Sexarbeiter*innen und weitere Gruppen mehr. Die zentrale Lage bietet sich an als optimaler Ort für Nutzungen wie z. B. Kundgebungen, aber auch für unerwünschte Nutzungen wie z. B. Drogenhandel. Diese sehr unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen der Innenstadt führen zum Teil zu Konflikten zwischen den verschiedenen Gruppen und ihren Ansprüchen und Bedürfnissen. Die soziale Funktion der Innenstadt, insbesondere für Menschen ohne Obdach oder eigenes soziales Umfeld bedarf einer intensiven Betrachtung und kluger Lösungsansätze und soll gesondert vertieft und in der abgestimmten Zukunftsperspektive für die Innenstadt integriert werden.

Strukturelle Entwicklungen im Handel, zunehmende Online-Konkurrenz und sich änderndes Kaufverhalten verändern die Leitfunktion der Innenstadt seit Längerem deutlich. Die seit März anhaltende Corona-Krise beschleunigt dies Entwicklung. Auch wenn die Besuchszahlen in der City an den Wochentagen beinahe das „Vor-Corona“-Niveau erreicht haben, liegen die Umsätze laut Aussagen des Innenstadthandels noch immer deutlich darunter. Eine vollständige Erholung ist angesichts der beschriebenen Entwicklungen eher unwahrscheinlich.

Entscheidend ist, dass bei der Entwicklung von integrierten Konzepten für eine zukunftsfähige, resiliente Innenstadt zuvorderst die künftigen, unterschiedlichen Funktionen und Anforderungen an die Innenstadt diskutiert und antizipiert werden. Dafür soll ein breit angelegter und umfangreicher Beteiligungsprozess entsprechende Anhaltspunkte geben. In der Diskussion kommen den Themen Mobilität, generationsgerechte Lebensqualität und Klima besondere Bedeutung zu.

Voraussetzung für nahezu alle Besuche der Innenstadt ist eine gute, barrierefreie Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem ÖPNV und den verschiedenen Verkehrsmitteln des Individualverkehrs wie Fahrrädern und Kraftfahrzeugen oder neuen Mobilitätsformen. Hier gilt es, zeitgemäße Konzepte für deutlich weniger Kfz-Verkehr zu entwickeln. Gleichzeitig ist eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt sicherzustellen, um so Freiräume für weitere Möglichkeiten und Nutzungen zu schaffen und den öffentlichen Raum insgesamt aufzuwerten.

Ebenso spielt die kulturelle Vielfalt eine wichtige Rolle für eine zukunftsfähige Innenstadt. So finden sich bereits heute in keinem anderen Stadtteil Kultureinrichtungen in ähnlicher Dichte: staatliche und private Bühnen, Staatstheater, Volkshochschule, Historisches Museum und Kirchen.
Vorgehen:
Ein umfassend angelegter Dialog, der eine deutliche Signalwirkung entfaltet, bildet das Fundament des zu erarbeitenden Entwicklungskonzeptes. Es gilt, folgende Fragestellungen zu beantworten:
· Welche Funktionen aus Sicht der lokalen und regionalen Akteur*innen und somit auch aus Nachfragesicht sind heute und künftig relevant?
· Welche alten und neuen Räume können oder müssen künftig für Handel, Gastronomie, Kunst, Kultur und Kommunikation sowie soziale Interaktion modifiziert, erhalten oder neu geschaffen werden?
· Wie kann insgesamt eine Vitalisierung der Innenstadt während und auch nach der Corona-Pandemie erzielt werden?

Die Stadtverwaltung wird mit den unterschiedlichen Interessen- und Nutzer*innengruppen, die in der Innenstadt leben, hier arbeiten oder sie besuchen, über ihre Ideen und Vorstellungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ins Gespräch kommen. Der Diskurs und die spätere Umsetzung werden dabei als offener Prozess verstanden, der stetig hinsichtlich der Ziele und Folgen überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Er kann in mehreren Schritten erfolgen:
· Es soll zielgruppenorientierte Angebote (je nach Lage analog und/oder digital) geben, in denen die Akteur*innen ihre Erwartungen formulieren, Beispiele aus anderen Städten beleuchtet werden, die Chancen (Lebensqualität, Kultur, Aufenthalt, Feste, urbanes Leben, Zukunft der Einkaufsstadt, Mobilität usw.) einer gut funktionierenden Innenstadt beschrieben und die vorhandenen Konzept-Ideen vorgestellt werden können. Dabei sollte auch den Menschen die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden, die mit konventionellen Maßnahmen und klassischen Beteiligungsformaten nicht erreicht werden.
· Im Anschluss sollen die verschiedenen Funktionen der Innenstadt beschrieben und die Anforderungen, die sich hieraus ergeben, erarbeitet werden.
· Zudem soll der Gesamtprozess durch Experimentierräume und Veranstaltungen zum Testen von Maßnahmen, die im Beteiligungsverfahren entwickelt wurden, flankiert werden.
Da die Innenstadtentwicklung für die gesamte Stadtent­wick­lung von großer Bedeutung ist, ist darüber hinaus angedacht, die Stadtbevölkerung insgesamt im Rahmen der im Sommer 2021 geplanten Repräsentativerhebung dazu zu befragen. Somit kann zusätzlich ein repräsentatives Meinungsbild aus der Gesamtbevölkerung ermittelt und berücksichtigt werden. Ergänzend dazu können auch die Ergebnisse der Passanten-Befragung des IFH Köln (seit 2016 alle 2 Jahre), die voraussichtlich im September/ Oktober 2020 durchgeführt wird, relevante Informationen liefern.

Ergebnis/ Ausblick:
Die Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess und der Repräsentativerhebung sollen bis spätestens Ende 2021 aufbereitet und bewertet werden, um daraus ein integriertes Konzept einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt zu erarbeiten, das dann zur Beratung und öffentlichen Diskussion vorgelegt wird.
Dez. V 
Hannover / 18.09.2020