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Antrag auf Zuwendung für das Haushaltsjahr 2016, aus Mitteln des Integrationsfonds, zur Umsetzung einer unabhängigen Erwerbslosen- und Flüchtlingsberatung in Selbsthilfe -
"Cafe S" für den Verein TransitionTown e.V.
Antrag,
eine Zuwendung in der Gesamthöhe von
15.000,- €
aus dem Ergebnishaushalt, 2016 Teilhaushalt 50, Produkt 11137 (Mittel des Integrationsfonds) unter der Bedingung zu bewilligen, dass die bei anderen Stellen beantragten Gelder bewilligt worden sind.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Erwerbslosen- und Flüchtlingsberatung richtetet sich gleichermaßen an Frauen und Männer und steht somit allen Hilfesuchenden zur Verfügung.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 11137 | Migration Integration |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
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| | Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€15,000.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€15,000.00 |
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Begründung des Antrages
Dieser Antrag setzt einen Ratsauftrag (Haushaltsbegleitantrag zum HH 2016) um. Der Verein Transition Town e.V. hat das Projekt „Café S – unabhängige Erwerbslosen- und Flüchtlingsberatung in Selbsthilfe“ in Hannover im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Der Verein möchte mit dem Projekt für Besucher_innen der Einrichtungen, in denen das Angebot realisiert wird, Hilfestellungen u.a. bei drohender Überschuldung oder Wohnungslosigkeit und bei Fragen zum Asylverfahren leisten. Transition Town e.V. bietet die Beratung wöchentlich im GIG (Stadtteil Linden) und im Bildungshaus DAA (Stadtteil Vahrenwald), sowie über eine telefonische Hotline an. Eine spezielle Internetseite informiert Interessierte über das „Café S“. Während der Beratungszeiten stehen Dolmetscher_innen für Arabisch zur Verfügung. Alle „Café S“-Angebote sind kostenfrei. Eine Ausweitung des Angebots auf weitere Standort ist geplant.
Das Projekt hat durch verschiedene Umstände wiederholt inhaltliche Änderungen erfahren. Eine ursprünglich geplante zentrale Einrichtung in Form eines selbstständig betriebenen Cafés wurde zugunsten einer Verteilung auf mehrere bereits existierende Standorte aufgegeben. Die Förderung ist als auf drei Jahre befristete institutionelle Förderung angelegt. Die Realisierung dieser Förderung hängt allerdings – entsprechend dem zu Grund liegenden Haushaltsbegleitantrag – von der Bewilligung weiterer Förderungen durch andere Träger ab. Dies gilt auch für die Folgejahre 2017 und 2018.
50
Hannover / Sep 12, 2016