Drucksache Nr. 1992/2017:
Erhöhung der Eintrittspreise inkl. der Preise für Schwimmunterricht für die städtischen Schwimmbäder, Umsetzung HSK IX

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1992/2017
3
 

Erhöhung der Eintrittspreise inkl. der Preise für Schwimmunterricht für die städtischen Schwimmbäder, Umsetzung HSK IX

Antrag,

zu beschließen,

1. die Eintrittspreise der städtischen Bäder, wie in Anlage 1 aufgeführt, zum 01.01.2018 neu festzulegen,

2. die Preise für Kurse gemäß Anlage 2 zum 01.01.2018 zu erhöhen und

3. die Tarifordnung entsprechend Anlage 3 zum 01.01.2018 anzupassen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die geplante Erhöhung und die Änderung der Tarifordnung berücksichtigen die Interessen von Frauen und Männern in gleichem Maße.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42403
Bäder
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 243.873,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 243.873,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 243.873,00 €

Begründung des Antrages

Gemäß der Drucksache Nr. 1916/2014 zum Haushaltssicherungskonzept (HSK IX) hat der Rat die Erhöhung der Eintrittspreise - inkl. der Preise für Schwimmunterricht - für die städtischen Bäder im Produkt 42403 (Bäder) um insgesamt 243.873 € jährlich zum 01.01.2018 beschlossen. Darüber hinaus gehende Einnahmen sollen zur Attraktivitätssteigerung (z. B. Bereitstellung zusätzlicher Liegen, Anschaffung von Großspielgeräten oder Materialien für den Schwimmunterricht, Verschönerung von Räumlichkeiten in den Saunen, usw.) verwendet werden.

Die Bäder- und Saunaeintrittspreise sind zuletzt zum 01.05.2010 (Drucks. Nr. 0445/2010 N1) erhöht worden. Die von der Stadt festgelegten Bäderpreise gelten sowohl in den von der Stadt selbst betriebenen Bädern (Stadionbad, Vahrenwalder Bad, Nord-Ost-Bad, Stöckener Bad, Lister Bad, Naturbad Hainholz und Misburger Bad) als auch entsprechend in den an Vereine oder gemeinnützige Betriebsgesellschaften abgegebenen Bädern (Fössebad, Anderter Bad, Kleefelder Bad, Ricklinger Bad), die vertraglich an die städtischen Eintrittspreise gebunden sind.

Seit der letzten Erhöhung sind die Energie-, Betriebs- und Personalkosten gestiegen und die Mehrwertsteuer für Saunabesuche wurde von 7 % auf 19 % erhöht. Diese Veränderungen sind bisher nicht bei den Eintrittspreisen berücksichtigt worden.

Basis für die Berechnung der Mehreinnahmen sind die Zahlen der Haushaltsplanung 2014. Eine genaue Kalkulation der voraussichtlichen Einnahmen in den nächsten Jahren gestaltet sich aufgrund der Rahmenbedingungen wie:

- neue Öffnungs- und Nutzungszeiten der städtischen Bäder seit dem 01.09.2015
- Schließung des Misburger Hallenbades
- Sanierungen im Rahmen des Bäderkonzeptes
- unvorhergesehene Badschließungen (z. B. Naturbad Hainholz)

zum heutigen Zeitpunkt als sehr schwierig. Die Verwaltung geht aber davon aus, den Haushaltskonsolidierungsbetrag in Höhe von 243.873 € trotzdem zu erreichen und wird den Ratsgremien über die Höhe der Mehreinnahmen und die Beträge, die ggf. für die Attraktivitätssteigerung verwendet werden können, jährlich berichten.


Zu den Änderungen ist im Einzelnen folgendes anzumerken:

zu 1.) Eintrittspreise
a) Bei einem Vergleich mit den anderen deutschen Großstädten (Berlin, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart) kommt heraus, dass im Mittel 4,76 € für den Besuch (Tagestarif für Erwachsene) eines vergleichbaren Bades, ohne besondere Ausstattung, zu zahlen sind. In Hannover ist der Besuch mit 3,50 € am günstigsten, in allen anderen o. g. Städten werden Eintrittspreise zwischen 4,00 € und 6,10 € gezahlt. An dem Ergebnis dieser Erhebung hat sich die Verwaltung bei der Neufestlegung der Eintrittspreise orientiert, so dass künftig 4,50 € pro Besuch zu zahlen sind.

b) Um die Preiserhöhung sozialverträglich zu gestalten, wurde der Preis für die Zehnerkarten so erhöht, dass umgerechnet künftig der bisherige Eintrittspreis für eine Einzelkarte bezahlt werden muss. Eine Zehnerkarte kostet dann 35,00 € und entspricht damit dem derzeit gültigen Einzeleintritt von 3,50 €.

c) Für die Nutzung eines Kombibades (Frei- und Hallenbad) erhöht sich der Preis für die Einzelkarte um jeweils 1,00 €.

d) Bisher gelten nur die Halbjahreskarten in den Hallen- und Freibädern. Ab dem 01.01.2018 gibt es auch für die Einzel- und Zehnerkarten nur noch einen Tarif, so dass mit einer Mehrfachkarte jedes Bad besucht werden kann. Auch hier hat ein Vergleich mit anderen deutschen Großstädten gezeigt, dass nur noch wenige Bäder Unterschiede bei dem Eintrittspreis für Frei- und Hallenbäder machen.

e) Die Halbjahreskarten wurden stärker erhöht als die Zehnerkarten, sind aber im Vergleich noch immer preiswerter. Eine normale Halbjahreskarte kostet 175 €, umgerechnet pro Monat damit unter 30 € und somit weniger als eine Zehnerkarte. Dafür können alle städtischen Hallen- und Freibäder, das Anderter Bad, das Fössebad, das Ricklinger Bad und das Kleefelder Bad täglich, auch mehrfach, genutzt werden.
f) Die Einführung eines familienfreundlichen Tarifs durch Drucks. Nr 0445/2010 N1 für einen einmaligen Badbesuch im Jahr 2010 hat sich bewährt, da die Familien-Einzelkarten gut nachgefragt werden. Das Angebot wird deshalb beibehalten. Um Familien mit geringem Haushaltseinkommen bzw. Familien mit mehreren Kindern zu entlasten, wird es weiterhin auch ermäßigte Familienkarten geben. Ermäßigungen werden z. B. bei Vorlage des Hannover-Aktiv-Passes gewährt.
g) Neu eingeführt wird ein Abendtarif, der in den Hallen- und Freibädern ab 80 Minuten vor Ende der Öffnungszeit bzw. 60 Minuten vor Ende der Badezeit genutzt werden kann. Dieser liegt für Erwachsene bei 3,00 € und wird eingeführt, um einen weiteren sozialverträglich gestalteten Preis anbieten zu können.
h) Die mit Drucksache Nr. 0445/2010 N1 eingeführte Vereinsdauerkarte für Vereine wird es ab dem 01.01.2018 nur noch für Erwachsene geben, weil die Nachfrage nach Vereinsdauerkarten für Familien und Kinder und Jugendliche nur sehr gering war.
i) Die Ferienkarte, die nur für den Besuch der städtischen Bäder galt, wird abgeschafft. Da die Feriencard, die vom städtischen Fachbereich Jugend und Familie herausgegeben wird, auch den Besuch der Bäder einschließt, wurde die Ferienkarte des Fachbereiches Sport und Bäder in den letzten Jahren nicht mehr nachgefragt.
j) Für Sonderveranstaltungen in den Bädern (z. B. Saunanächte, Aqua Sport Convention usw.) werden abweichende Preise erhoben.

k) In der Sauna gelten im Sommer (Mai bis September) künftig andere Preise als im Winter (Oktober bis April). Dies soll einen Anreiz für einen Saunabesuch auch in den warmen Monaten schaffen.
l) Die Bonuskarte für die Sauna, bei der nach zehn Saunabesuchen der elfte kostenlos ist, wird beibehalten.

m) Der Tarif für Kindertagesstätten wurde seit Einführung im Jahr 2002 nicht verändert und soll nun um 0,20 € für die Kinder und 0,30 € für die Begleitpersonen erhöht werden.

zu 2.) Städtische Kursangebote

Die Preise für Kurse sind ebenfalls zuletzt im Jahr 2010 angehoben worden. Neben Schwimmunterricht für Kinder (Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold) und Erwachsene werden auch Kurse zum Erlernen oder zur Verbesserung eines Schwimmstils angeboten. Außerdem gibt es Aquafitness-, Aquajogging und Aquabiking-Kurse sowie Baby- und Kleinkinderschwimmen. Bei der Festlegung der neuen Preise wurden auch Bäder in anderen Städten betrachtet. Da bei den Kurspreisen anderer Städte häufig der Eintritt im Preis inbegriffen ist, es Zeitbegrenzungen, Früh- und Spätschwimmertarife sowie prozentuale Ermäßigungen von 10 % bis 25 %, je nach Höhe des Geldbetrages auf der erworbenen Karte gibt, gestalten sich derartige Vergleiche aber schwierig. In die Gestaltung der neuen Kurspreise sind deshalb die Erfahrungen aus den Bädern eingeflossen.
a) Kinder und Jugendliche mit Hannover-Aktiv-Pass müssen auch künftig nur den ermäßigten Eintritt für das Schwimmbad zahlen, der Schwimmkurs wird vom Fachbereich Soziales übernommen.
b) Ab dem 01.01.2018 soll es bei den Kursen auch einen Tarif für Einzelstunden geben. Insbesondere bei Anfängerkursen kommt es vor, dass Kinder nach zehn Stunden das Kursziel noch nicht erreicht haben, aber nur zwei oder drei zusätzliche Stunden benötigen, um den angestrebten Schwimmpass und das Schwimmabzeichen zu erhalten.
c) Kurskarten für offene Aquasportkurse sind in allen städtischen Bädern gültig.
d) Seit Einführung der neuen Öffnungszeiten zum 01.09.2015 finden auch Kursstunden statt, wenn zeitgleich kein öffentlicher Badebetrieb durchgeführt wird. Weil Kursteilnehmer/innen deshalb nicht vor oder nach dem Kurs noch schwimmen gehen können, bisher aber trotzdem den Eintrittspreis in voller Höhe entrichten mussten, wird hier ein neuer Tarif speziell für diese Kurse eingeführt.
e) Die städtischen Bäder stehen mit ihren Aquasportkursen in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern, die sich mit immer neuen Aktionen und Rabatten um neue Kunden bemühen. Deshalb sind die Preise für Aquasportkurse geringer als die Preise für Schwimmkurse erhöht worden.

f) Der Schwimmpass und das Schwimmabzeichen sind in dem Preis für die Schwimmkurse (10 oder 20 Stunden) bereits enthalten.
Nicht aufgeführt in der Entgeltordnung sind die Entgelte von weiteren Leistungen, die in den Bädern in Anspruch genommen werden können (z. B. Badeshop, Vermietung der Sauna, Salzkabine). In diesen Bereichen stehen die städtischen Bäder im Wettbewerb mit privaten Anbietern. Bei der Festlegung dieser Entgelte hält es die Verwaltung für sinnvoll, kurzfristig auf den Markt reagieren zu können, um individuelle Angebote für die Kunden machen zu können. Eine 20-minütige Nutzung der Salzkabine im Nord-Ost-Bad kostet beispielsweise derzeit 5,00 €.

Für die Nutzung der Bäder für Foto- oder Filmaufnahmen wird ein Betrag in Höhe von mindestens 30,00 € (für 30 Minuten) verlangt. Bei einer länger andauernden Nutzung erhöht sich der Betrag entsprechend. Die Aufnahmen müssen im Vorfeld von der Landeshauptstadt Hannover genehmigt werden.


zu 3.) Tarifordnung
a) Die Tarifordnung sieht nun Ermäßigungen für Personen vor, die an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen.
b) Die Altersbegrenzung, bis zu der Personen in Ausbildung und Studenten/innen Ermäßigungen bekommen, wurde aufgehoben.
c) Der Sondertarif für die Sauna ersetzt den Spartarif und wird künftig gewährt, wenn das Schwimmbad nicht nutzbar ist, weil es von Vereinen, Schulen oder für Veranstaltungen genutzt wird. Außerdem gilt der Sondertarif 2,5 Stunden vor Ende der Sauna-Nutzungszeit.

d) Der Familientarif gilt künftig für zwei Erwachsene mit einem Kind/mehreren Kindern, also beispielsweise auch für Großeltern.
52 
Hannover / 14.08.2017