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Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der hannoverimpuls GmbH
Antrag,
a) Herrn Holger Ulbrich, Bereichsleiter Beteiligungsmanagement, als Stimmführer
in die Gesellschafterversammlung der hannoverimpuls GmbH zu wählen.
b) Herrn Stephan Kirsch als stellvertretenden Stimmführer in die Gesellschafterversammlung der hannoverimpuls GmbH zu wählen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Stimmführern sowie deren Stellvertretern bestehen keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in den Gesellschafterversammlung, an denen die Kommune beteiligt ist, vom Rat gewählt. Sie haben die Interessen der Kommune zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Der Auftrag an sie kann jederzeit widerrufen werden.
Die Bestätigung der Stimmführer durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 138 NKomVG ist in Folge der Verschmelzung der Hannover Holding GmbH (alt) auf die hannoverimpuls GmbH (neu) notwendig.
20.2
Hannover / 26.10.2011