Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Änderung der Satzung des Jugendamtes (Fachbereichs Jugend und Familie)
Antrag,
1. die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Hannover vom 24.01.1974, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.04.1993, zu beschließen.
2. den Sitz als beratendes Mitglied gem. § 3 Abs. 2 Buchstabe a. in der Neufassung der Satzung dem von der AG Geschlechterdifferenzierung vorgeschlagenen Herrn Olaf Jantz (Beratungsstelle mannigfaltig) zu übertragen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch die Schaffung eines weiteren Sitzes im Jugendhilfeausschuss mit beratender Stimme soll gezielt die Arbeit mit Jungen unterstützt werden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
---|
Einnahmen | Einnahmen |
---|
Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Begründung des Antrages
Gemäß Ratsbeschluss vom 11.06.2009 soll ein in der Jungenarbeit erfahrener Mann als weiteres Mitglied im Jugendhilfeausschuss mit beratender Stimme berufen werden.
Dafür bedarf es einer Änderung der Satzung.
Weitere notwendige Aktualisierungen wurden in die Satzung eingearbeitet. So entfällt die bisher in § 3 Abs. 2 Buchstabe a enthaltene Regelung, wonach eine Ärztin oder ein Arzt des Gesundheitsamtes mit beratender Stimme als Mitglied in den Ausschuss zu berufen ist, da Aufgaben und Personal des Gesundheitsamtes mit Inkrafttreten des Regionsgesetzes an die Region Hannover übergegangen sind (s. auch Hinweis in Drucksache 2071/2006).