Informationsdrucksache Nr. 1989/2017:
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1-4 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes -NKPG- durch den Nds. Landesrechnungshof
- Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und bei privatrechtlichen Unternehmen -

Inhalt der Drucksache:

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1989/2017
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Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1-4 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes -NKPG- durch den Nds. Landesrechnungshof
- Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und bei privatrechtlichen Unternehmen -

Bei der Landeshauptstadt Hannover wurde vom 29.08.2016 bis 18.11.2016 eine überörtliche Prüfung" Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und bei privatrechtlichen Unternehmen" gem. den §§ 1 bis 4 NKPG vorgenommen. Dabei wurde geprüft, ob die Landeshauptstadt Hannover bei ihren Eigenbetrieben und bei ihren privatrechtlichen Unternehmen die kommunalrechtlichen Vorschriften der §§ 157 und 158 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beachtet hat.
Der Nds. Landesrechnungshof hat das Ergebnis in seiner Prüfungsmitteilung vom 06.07.2017 (Aktenzeichen 10710/6.2-3/2016/2) zusammengefasst. Der Landeshauptstadt Hannover wurde Gelegenheit gegeben, zu einem Entwurf der Prüfungsmitteilung Stellung zu nehmen. Die Hinweise und Stellungnahmen der Landeshauptstadt Hannover wurden in der Prüfungsmitteilung berücksichtigt.

Gemäß § 5 Abs. 1 NKPG ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts dem Rat der Stadt Hannover bekannt zu geben.
Mit dieser Drucksache erhält jede Ratsfrau und jeder Ratsherr zur umfassenden Unterrichtung den Prüfbericht ohne die Anlage 3 (Erhebungsbögen für die Eigenbetriebe und privatrechtlichen Unternehmen) als Anlage im CARA elektronisch zur Kenntnis. Die Anlage 3 enthält detaillierte Daten zu den Jahresabschlussprüfungen der einzelnen Unternehmen, insoweit wird hier auf die Veröffentlichung verzichtet.
Die Empfehlungen zu den vergaberechtlichen Regelungen wird die Verwaltung vor dem Hintergrund des geänderten Vergaberechts prüfen und ggf. das Vergabeverfahren überarbeiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von dieser Informationsdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

20.11 
Hannover / 28.08.2017