Informationsdrucksache Nr. 1988/2026:
Antwort der Verwaltung auf den Antrag der CDU-Fraktion zur finanziellen Entlastungen für den von Baustellen beeinträchtigten Einzelhandel (DS-Nr. 2545/2025)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
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1988/2026
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Antwort der Verwaltung auf den Antrag der CDU-Fraktion zur finanziellen Entlastungen für den von Baustellen beeinträchtigten Einzelhandel (DS-Nr. 2545/2025)

Antrag der CDU-Fraktion zur finanziellen Entlastungen für den von Baustellen beeinträchtigten Einzelhandel (DS-Nr. 2545/2025)
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise in Hannover ansässige Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe für die Dauer einer Baumaßnahme im öffentlichen Raum, welche die Zufahrt oder den Zugang zu einer Betriebsstätte mit Kundenverkehr länger als einen Monat erheblich beeinträchtigt, vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage finanziell entlastet werden kann, z. B. durch die Stundung oder Minderung der Vorauszahlung der Gewerbesteuer.

Antwort der Verwaltung

In Hinblick auf die konkrete Fragestellung zu Stundungsmöglichkeiten bzw. Anpassungen der Vorauszahlungen bei Gewerbesteuer antwortet die Verwaltung wie folgt:

Vorauszahlungen der Gewerbesteuer werden in der Regel aufgrund von Gewerbesteuermessbescheiden der Finanzämter festgesetzt. Nach dem Gewerbesteuergesetz können die Gemeinden die Vorauszahlungen jedoch der Steuer anpassen, die sich voraussichtlich ergeben wird. Es ist übliche Verfahrensweise, dass die Verwaltung Vorauszahlungen auf Antrag der Steuerpflichtigen anpasst. Es genügt hierzu eine kurze plausible Begründung mit Angabe der prognostizierten finanziellen Auswirkungen. Der Nachweis von wirtschaftlichen Einbußen in Folge von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum ist als Begründung ausreichend. Ebenso werden auch Stundungen auf Antrag mit einer entsprechenden Begründung gewährt. Bei einer Stundung fallen allerdings für jeden vollen Stundungsmonat Stundungszinsen an.

Darüber hinaus können weitere Entlastungen vorgenommen werden. In Bezug auf den Einzelhandel werden vom Fachbereich Wirtschaft auf Antrag Erlaubnisse für die Platzierung von Warenbänken (Warenauslagen) gemäß § 9 der städtischen Sondernutzungssatzung erteilt. Sofern die öffentliche Fläche z. B. aufgrund von Baumaßnahmen nicht nutzbar ist, besteht die Möglichkeit, die Sondernutzungserlaubnis tagesaktuell zu widerrufen und nach entsprechender Beendigung der Baumaßnahme neu zu erteilen. Mit Blick auf die Vergangenheit gab es kaum Vorgänge dieser Art. Hierbei ist wohl ausschlaggebend, dass es sich nur um sehr kleine Flächen von maximal 1,50 m Tiefe direkt vor den Geschäftsfronten handelt, welche erlaubnisfähig sind, sodass eine Beeinträchtigung durch Baustellen nur selten vorliegt.

Im Zusammenhang mit der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für eine gastronomische Nutzung öffentlicher Flächen wird von der Verwaltung analog zum Einzelhandel verfahren. In bestimmten Einzelfällen, wo z. B. eine Nutzung der erlaubten Fläche möglich ist, aber eine direkt angrenzende Baustelle durch Lärm und Schmutz zu massiven Beeinträchtigungen führt, prüft die Verwaltung eine Gebührenreduzierung bzw. einen Gebührenerlass.

Speziell zum Fernwärmeausbau haben die Verwaltung und enercity einen früheren Informationsaustausch vereinbart, so dass rechtzeitig Informationen an die Anliegenden möglich sind, insbesondere dann, wenn Gastronomieflächen oder andere gewerblich genutzte Außenflächen im öffentlichen Raum betroffen sind.

Darüber hinaus verfügt die Landeshauptstadt über keine monetären einzelbetrieblichen finanziellen Förder- oder Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der zugrundeliegende Antrag betrifft alle Gewerbetreibenden gleichermaßen, sodass genderspezifische Aspekte nicht explizit zu berücksichtigen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / Oct 1, 2026