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Grundsatzbeschluss IT-Strategie 20>> Unser Weg in die Zukunft!
Antrag,
der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses zur Umsetzung der wesentlichen Bestandteile der IT-Strategie 20>> Unser Weg in die Zukunft zuzustimmen.
Die zur Umsetzung erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen werden bereitgestellt. Ab 2027 erfolgt die Mittelbereitstellung in voller Höhe nur wenn die Renditevorgabe des Vorjahres erfüllt wird. Wird die Vorgabe verfehlt, wird die Mittelbereitstellung in gleicher Höhe gekürzt.
Der Gesamtwert beträgt rund 47,9 Mio. € (inkl. USt.) für die Jahre 2024 - 2029. Konkrete Übersichten sind als Anlage 1 (Kostenplan) und Anlage 2 (Finanzierungsplan) beigefügt..
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender Aspekte werden durch den Abschluss dieses Vertrags nicht berührt.
Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien
Soziale und ökologische Kriterien sind durch diesen Grundsatzbeschluss nicht berührt. Sie werden bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und Vergabeverfahren entsprechend beachtet.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Klimawirkungsprüfung erfolgt im Rahmen der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.
Kostentabelle
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten werden ausweislich der Anlage 1 (Kostenplan) auf rund 47,9 Mio. € beziffert. Für die Umsetzung der IT-Strategie sind zusätzliche Personal- und Sachkosten erforderlich. Daher soll im Zeitraum von 2025-2029 ein zusätzliches Digitalisierungsbudget eingeplant werden. Für das laufende Jahr 2024 wird mit einem Mittelbedarf von 720.000€ geplant. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch einen zeitversetzt einsetzenden Effizienzgewinn, der aufwachsend ab 2026 realisiert werden soll und bis 2030 auf ein Volumen von voraussichtlich jährlich 9,3 Mio. € zunehmen wird.
Um diese Digitalisierungsrendite verbindlich zu vereinbaren, werden zum Stellenplan 2027/2028 sogenannte konditionierte KW-Vermerke für 120-130 Stellen gesetzt. Diese Stellen werden nach dem Freiwerden nicht wiederbesetzt, die Personalkosten werden entsprechend reduziert. Die Stellenstreichung steht unter dem Vorbehalt der Realisierung der Digitalisierungsinstrumente und dadurch tatsächlicher Reduktion der Tätigkeiten. Das konkrete Verfahren zur Umsetzung dieser konditionierten KW-Vermerke wird gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat entwickelt und beschlossen. Sofern die erwartete Rendite nicht erreicht wurde, ist mit der Kämmerei vereinbart worden das Budget im jeweiligen Folgejahr um die nicht erzielte Ersparnis zu kürzen.
Die Mittel sind erforderlich u.a. für
· Lizenz und Mietkosten (M 365+ / Hochleistungsscanner)
· Beschaffung von Soft- und Hardware
· Externe Berater*innen
· Schulungen
· Personalkosten
Ausführliche Übersichten sind als Anlage 1 (Kostenplan) und Anlage 2 (Finanzierungsplan) beigefügt. Zur Umsetzung der Strategie ist die zusätzliche Einrichtung von bis zu 35 Stellen erforderlich. Die Personalkosten sind in dem Gesamtbudget von rund 47,9 Mio. € bereits enthalten.
Eine konkrete Aufteilung auf die Positionen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie einzelne Produkte ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Daher legen wir diesen Grundsatzbeschluss vor. Für die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen im Rahmen der geltenden Wertgrenzen und Bestimmungen jeweils einzelne Beschlussdrucksachen, sofern es sich im Einzelfall nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.
Hinweis auf Risiken
Im Rahmen der Umsetzung dieser Beschlussdrucksache können Risiken nicht ausgeschlossen werden. Hierzu gehört das Risiko durch Kostenerhöhungen oder Zeitverzögerungen innerhalb der Verwaltung oder bedingt durch Lieferanten oder Dienstleistungsunternehmen. Ferner bestehenden technische Risiken sowie das Risiko entsprechende Fachkräfte für die Aufgabenerfüllung zu gewinnen. Die Stadtverwaltung wird den Risiken durch ein geeignetes Projektmanagement entgegenwirken.
Begründung des Antrages
In der IT-Strategie (Informationsdrucksache Nr. 1914/2024) werden die Erwartungen und Anforderungen sowohl der Einwohner*innen als auch der Bearbeiter*innen in Einklang gebracht. Künftig sollen Anliegen jeglicher Art digital, zeit- und ortsunabhängig beantragt werden können. Städtische Angelegenheiten können somit ähnlich bequem wie Online-Überweisungen, Reisebuchungen oder Online-Einkäufe erledigt werden. Die Strategie bedingt einen konsequenten Transformationsprozess die Stadtverwaltung weiter zu digitalisieren und die Arbeitsprozesse zu optimieren.
Weitere Oberziele sind die Ausrichtung auf Smart-City-Angebote, die Mobilitätswende, die Schwerpunktsetzung auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie die Förderung und Aufrechterhaltung von Chancengleichheit und Teilhabe. Mit der vorgelegten IT-Strategie werden technologie- und softwaregestützte Lösungen vorgestellt, um Verwaltungsabläufe zu optimieren und Prozesse und Entscheidungen zu beschleunigen.
Mit dieser Drucksache soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, um die für die erfolgreiche Umsetzung der wesentlichen Bestandteile der IT-Strategie (Informationsdrucksache Nr. 1914/2024) erforderlichen Ressourcen bereitzustellen.
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Grundsatzbeschluss.
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Hannover / Oct 18, 2024