Drucksache Nr. 1988/2014:
Einmalige Zuwendung zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Yard Skatehall

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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1988/2014
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Einmalige Zuwendung zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Yard Skatehall

Antrag,

der einmaligen Zuwendungsgewährung an den Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V. in Höhe von 29.023,53 € zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Yard Skatehall richten sich wie in der Kinder- und Jugendarbeit üblich generell an beide Geschlechter. Die Angebote sind entsprechend ihrem tatsächlichen Anteil in der Bevölkerung differenziert auszuweisen. In der geschlechterdifferenzierten Kinder- und Jugendarbeit werden Kinder und Jugendliche als Mädchen und als Jungen in ihren jeweiligen sozialen und kulturellen Hintergründen wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfolgen das Ziel, Mädchen und Jungen in ihrer Präsenz zu stärken und Chancengleichheit untereinander zu fördern. Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen werden spezifisch aufgegriffen und die Angebotsplanung entsprechend bedarfsorientiert vorgenommen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Mädchen und Jungen gerecht zu werden. Es findet eine besondere Ansprache in Schrift, Wort und Methoden Verwendung, die eine Ausgrenzung des jeweils anderen Geschlechts vermeidet. Hierzu gehört es, Eigenständigkeit und unterschiedliche Ausdrucksweisen zu beachten, aufzugreifen und zu fördern.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36201
Kinder- und Jugendarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 29.023,53 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -29.023,53 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -29.023,53 €

Begründung des Antrages

Der Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V. betreibt seit vielen Jahren in einer gemieteten Halle in der Empelder Str. 124 in Hannover die Yard Skatehall.
Dort werden Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 bis 20 Jahren vielseitige Möglichkeiten zum BMX-, Skateboard-, Inliner- und Scooterfahren geboten. Der Betrieb dieser Halle wurde in der Vergangenheit überwiegend ehrenamtlich betrieben und erfreut sich großem Zuspruch über die Stadtgrenze hinaus.

Aufgrund verschiedener Ursachen sind im Jahr 2013 und teilweise in 2014 Mietrückstände in Höhe von 26.338,75 € und Betriebskostenrückstände in Höhe von 2.684,78 € entstanden.
Trotz erheblicher Bemühungen innerhalb des Vereins und intensiver fachlicher Unterstützung u. a. durch die Stadt Hannover konnte die Einnahmesituation des Vereins nicht ausreichend verbessert werden. Demzufolge kann der Verein diese Rückstände nicht durch eigene Mittel ausgleichen. Der Vermieter sah sich daher nach jahrelanger Unterstützung und Verständnis für die Situation der Jugendlichen gezwungen, nunmehr die fristlose Kündigung der Halle auszusprechen. Die ursprünglich für den 31. August ausgesprochene Kündigung konnte auf Initiative der Stadt Hannover bereits auf den 15. Oktober 2014 verschoben werden.

Wegen der Besonderheit und Einmaligkeit dieses weit über die Stadtgrenzen anerkannten Angebotes schlägt die Verwaltung vor, durch eine einmalige Zuwendung den längerfristigen Erhalt der Yard Skatehall zu unter folgenden Voraussetzungen zu ermöglichen:

Der Bereich Kinder- und Jugendarbeit im Fachbereich Jugend und Familie arbeitet mit dem Betreiber-Verein an einem Rettungskonzept, welches eine dauerhafte Etablierung der Yard Skatehall zum Ziel hat. Mit einem kontinuierlichem Tagesbetrieb durch den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden (FSJ) und Teilnahme an Veranstaltungen wie FerienCard, Mitternachtssport, speziellen Mädchenangeboten sowie Kursangebote für Schulen sind bereits wichtige Schritte eingeleitet worden. In einem erstem Schritt wird zudem die Fläche der angemieteten Halle von 1.590 auf 1.130 qm verkleinert, sodass sich die zu erzielenden Mindesteinnahmen verringern. Darüber hinaus verstärkt der Verein mit Unterstützung der Stadt Hannover nochmal seine Bemühungen, z. B. über Sponsoring, Kooperationen und andere Partnerschaften seine Einnahmesituation deutlich zu verbessern.

Auf dieser Grundlage verpflichtet sich der Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V. für mindestens weitere 2 Jahre die Halle am Standort das Angebot der Yard-Skate-Hall weiter zu betreiben und die Miete regelmäßig zu entrichten.

Mit diesen konzeptionellen Überlegungen zum Erhalt der Halle und unter der Voraussetzung, dass mit der hiermit zu beschließenden Drucksache die Betriebskostenrückstände in Höhe von insgesamt 29.023,53 € ausgeglichen werden, wäre der Vermieter bereit die Halle weiterhin an den Verein zum Betrieb der Yard Skatehall zu vermieten.

Zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Yard Skatehall beantragt die Verwaltung dementsprechend die Zustimmung zur einmaligen Zuwendungsgewährung 2014 in Höhe von 29.023,53 € an den Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V.
51.5 0
Hannover / 15.09.2014