Anfrage Nr. 1986/2019:
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Einstellungskriterien für den städtischen Ordnungsdienst

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Einstellungskriterien für den städtischen Ordnungsdienst

Im Rahmen ihres 2017 geschaffenen Sicherheitskonzeptes der Stadt Hannover setzt der städtische Ordnungsdienst eigene Sicherheitsmitarbeiter ein, um auf öffentlichen Plätzen in der Stadt für Ordnung zu sorgen. Bisher gibt es jedoch Schwierigkeiten, durch Neueinstellungen, die von der Verwaltung anvisierte Anzahl der Stellen zu besetzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Wo und in welcher Form von Stellenausschreibungen versucht die Verwaltung entsprechende Bewerber für diese Stellen anzuwerben?

2. Welches spezielle Anforderungsprofil wird an die Bewerber für diese Stellen gestellt?

3. Wie aus der Presse bekannt, nannte der Ordnungsdezernent Dr. von der Ohe als Grundvoraussetzung „eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in der Verwaltung“. Womit begründet die Verwaltung das Einstellungskriterium Verwaltungserfahrung für den städtischen Ordnungsdienst?

Jens Böning

Fraktionsvorsitzender