Antrag Nr. 1986/2018:
Dringlichkeitsantrag der AfD- Fraktion zur Missbilligung von Übergriffen beim Fest der Kulturen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1986/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 30.08.2018: Ratsversammlung: Die Dringlichkeit wurde bei 7 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
  • 27.09.2018: Ratsversammlung: eingebracht und überwiesen: Geschäftsordnungskommission, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung
  • 01.11.2018: Geschäftsordnungskommission: Die GOK lehnt den Antrag ab und verwies auf die Redebeiträge zum gleichen Thema in der GOK vom 6.9.2018.
  • 08.11.2018: Verwaltungsausschuss: 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 29.11.2018: Ratsversammlung: Antrag auf Nichtbefassung mit 41 gegen 8 Stimmen beschlossen

Antragsteller(in):

AfD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der AfD- Fraktion zur Missbilligung von Übergriffen beim Fest der Kulturen

Antrag

Die Ratsversammlung möge beschließen,
das antidemokratische und rechtswidrige Verhalten der Fraktion "Die Fraktion" und der Gruppe "Linke/Piraten", insbesondere des Ratsherrn Oliver Förste, im Rahmen des Festes der Kulturen am 18. August zu missbilligen.

Begründung

Auf dem "Fest der Kulturen" am 18. August 2018 betrieb "Die Fraktion" offene Hetze gegen uns, hatte die Aufkleber "FCK AFD" an ihrem uns schräg gegenüberliegenden Stand ausliegen und forderte die Besucher ihres Standes u.a. mit eindeutigen Gesten - Zeigen auf unseren Stand, gefolgt mit der Übergabe der o.g. Aufkleber - auf, unseren Stand damit zu bekleben, was auch einmal gelang. In folge dieser Aufstachelung und Aufhetzung kam es gegen 17:50 Uhr zu dem Vorfall, dass unser Bundestagsabgeordneter Herr Jörn König von einer Besucherin des Festes verbal und mit einer eindeutigen "Kopf-ab-Geste" mit dem Tode bedroht wurde. Mit der damit ausgeübten Bedrohung hat sich diese Person nach § 241 (1) StGB strafbar gemacht. Deswegen versuchte Herr König die Person bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, wozu er in dieser Situation durch § 127 (1) 1 StPO berechtigt war. Daraufhin stürmte ein Mob aus Ratsherren und Mitarbeitern der Stände von "Die Fraktion" und "Linke/Piraten" heran und befreiten, indem sie Herrn König körperlich bedrängten, die vorläufig festgenommene Person. Teil dieses Mobs war auch u.a. der Ratsherr Oliver Förste. Als Herr König diesen auf Grund seines nach § 258 StGB rechtswidrigen Verhaltens zur Rede stellte, reagierte er - alkoholisiert - mit wüsten Pöbeleien und schlug Herrn König die Mütze vom Kopf.

Mit freundlichem Gruß
Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der LHH