Drucksache Nr. 1985/2026:
Ausschreibung von Verkaufsständen am Maschsee (Ostufer)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1985/2026
3 (online)
 

Ausschreibung von Verkaufsständen am Maschsee (Ostufer)

Antrag,

1. der Ausschreibung nach dem in dieser Drucksache sowie in der Anlage beschriebenen Verfahren zuzustimmen, und

2. die Verwaltung zu beauftragen, das in der Anlage beschriebene Verfahren auch zukünftig anzuwenden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Ausschreibung richtet sich an alle Personen, unabhängig vom Geschlecht. Die Auswahl von Standbetreiber*innen erfolgt anhand festgelegter Kriterien in einem diskriminierungsfreien Verfahren. Eine besondere Berücksichtigung von Gender-Aspekten ist im Falle dieser Drucksache somit nicht relevant.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Es ergeben sich keine Auswirkungen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 23 - Investitionstätigkeit
Produkt 57304
Sondernutzung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Öffentlichrechtl. Entgelte €19,152.00
   
   
   
Saldo ordentliches Ergebnis €19,152.00
   
  
Mit der Ausschreibung wird eine Einnahme von jeweils 19.152,00 € (3.192,00 € je Verkaufsstand und Jahr) für das Jahr 2027 und Folgejahre erreicht.

Begründung des Antrages

Mit der Änderung der städtischen Sondernutzungssatzung, welche am 17.04.2026 in Kraft getreten ist, werden ab dem Jahr 2027 keine Sondernutzungserlaubnisse für den ambulanten Handel im Umherziehen (sog. Pingelscheine), unter anderem am Maschsee, erteilt.

Um weiterhin ein entsprechendes gastronomisches Angebot am Maschsee vorhalten zu können, schlägt die Verwaltung vor, sechs Standorte am Maschsee für feste Verkaufsstände öffentlich auszuschreiben. Durch die Begrenzung auf sechs Standorte soll dem besonderen Charakter des Maschsees als Naherholungsgebiet Rechnung getragen und zugleich ein untergeordnetes gastronomisches Angebot ermöglicht werden. Im Vordergrund steht hier der ausdrückliche Wunsch der Bürger*innen, auch zukünftig ein entsprechendes Angebot vorzufinden. Im Gegenzug hat die Verwaltung den Auftrag, einen Interessensausgleich unter Berücksichtigung der Naherholungssuchenden durchzuführen, um auch deren Bedürfnisse nach Ruhe und Entschleunigung zu berücksichtigen. Dabei hat die Verwaltung auch darauf geachtet, dass die bisherigen Verkaufsschwerpunkte weiterhin bedient werden, das mobile Angebot im Einklang mit der stationären Gastronomie steht und das Straßen- und Stadtbild der Erholungsstätte so gering wie möglich beeinträchtigt wird.

Verfahren

Um den Charakter des Maschsees als Naherholungsgebiet und Ruheraum zu erhalten, wurde der Umfang der kommerziellen Nutzung durch die als Anlage beigefügte Ausschreibung sowie des darin beschriebene Auswahlverfahren geregelt.

Auf Grundlage der festgelegten Eignungskriterien und Abläufe trifft die Verwaltung die Auswahlentscheidung. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Verfahren auch künftig anzuwenden.

Für das Jahr 2028 ist eine erneute Ausschreibung vorgesehen. Damit soll zum einen die Möglichkeit geschaffen werden, die im Jahr 2027 gewonnenen Erfahrungen auszuwerten und bei der weiteren Ausgestaltung zu berücksichtigten. Zum anderen soll durch die erneute Ausschreibung ein fairer Wettbewerb unter den Bewerber*innen gewährleistet werden.

23.4 
Hannover / Sep 29, 2026