Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 1985/2026 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 09.10.2026: Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
- Zukünftig: Verwaltungsausschuss
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
| 1985/2026 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis) |
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Produkt 57304 | Sondernutzung |
| Angaben pro Jahr | |||||||||||
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen | ||||||||||
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Um weiterhin ein entsprechendes gastronomisches Angebot am Maschsee vorhalten zu können, schlägt die Verwaltung vor, sechs Standorte am Maschsee für feste Verkaufsstände öffentlich auszuschreiben. Durch die Begrenzung auf sechs Standorte soll dem besonderen Charakter des Maschsees als Naherholungsgebiet Rechnung getragen und zugleich ein untergeordnetes gastronomisches Angebot ermöglicht werden. Im Vordergrund steht hier der ausdrückliche Wunsch der Bürger*innen, auch zukünftig ein entsprechendes Angebot vorzufinden. Im Gegenzug hat die Verwaltung den Auftrag, einen Interessensausgleich unter Berücksichtigung der Naherholungssuchenden durchzuführen, um auch deren Bedürfnisse nach Ruhe und Entschleunigung zu berücksichtigen. Dabei hat die Verwaltung auch darauf geachtet, dass die bisherigen Verkaufsschwerpunkte weiterhin bedient werden, das mobile Angebot im Einklang mit der stationären Gastronomie steht und das Straßen- und Stadtbild der Erholungsstätte so gering wie möglich beeinträchtigt wird.
Verfahren
Um den Charakter des Maschsees als Naherholungsgebiet und Ruheraum zu erhalten, wurde der Umfang der kommerziellen Nutzung durch die als Anlage beigefügte Ausschreibung sowie des darin beschriebene Auswahlverfahren geregelt.
Auf Grundlage der festgelegten Eignungskriterien und Abläufe trifft die Verwaltung die Auswahlentscheidung. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Verfahren auch künftig anzuwenden.
Für das Jahr 2028 ist eine erneute Ausschreibung vorgesehen. Damit soll zum einen die Möglichkeit geschaffen werden, die im Jahr 2027 gewonnenen Erfahrungen auszuwerten und bei der weiteren Ausgestaltung zu berücksichtigten. Zum anderen soll durch die erneute Ausschreibung ein fairer Wettbewerb unter den Bewerber*innen gewährleistet werden.