Drucksache Nr. 1984/2016:
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Stammestraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1984/2016
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Stammestraße

Antrag,

zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 3 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Stammestraße zum 01.08.2017 herzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21101.901
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 24302
Produkt 21101
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 8.424,00 €
Sach- und Dienstleistungen 2.537,50 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 396.675,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -407.636,50 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -407.636,50 €



Zu den Kosten

Teilfinanzhaushalt 42

Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen (s. Drucksache Nr. 0849/2015).
Der Bau der Mensa und des Freizeitbereiches wird planmäßig zum Ganztagsbeginn fertig gestellt sein. Entsprechende Mittel sind im Teilhaushalt 19 berücksichtigt.

Mittel für die Einrichtung der Mensa, des Freizeitbereiches und des Büros für den Kooperationspartner sind im Haushalt 2016 eingestellt.


Teilergebnishaushalt 42

Mittel für die Einrichtung der Mensa, des Freizeitbereiches und des Büros für den Kooperationspartner sind im Haushalt 2016 eingestellt.

Die unter Personalaufwendungen aufgeführten Beträge in Höhe von 8.424,00 € (Produkte 24302 / 21101) setzen sich wie folgt zusammen:
- Schulhausmeisterdienste 3.746,00 €
- Schulverwaltungskräfte 4.678,00 €

Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume führen zu einer Ausweitung der Betreuungszeiten im Rahmen der Schulhausmeisterdienste und einer Erhöhung der Arbeitszeiten der Schulverwaltungskräfte.

Unter Sach- und Dienstleistungen setzen sich die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 2.537,50 € (Produkte 24302 / 21101) wie folgt zusammen:
- Ganztagszuschlag 937,50 €
(2,50 € pauschal für jedes Kind)
- Pauschalbetrag Reinigungseigenbedarf 1.000,00 €
- Pauschalbetrag Telefonkosten 600,00 €

Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 396.675 € (Produkt
24302) errechnen sich auf der Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 2120/2013 und Nr. 0444/2015. Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote werden aus städtischen Mitteln finanziert.

Nach jetzigen Erfahrungen nehmen ca. 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an drei Tagen am offenen Ganztag teil.
Auf dieser Basis würde dies an dieser 3,5-zügigen Schule einen Aufwand in Höhe von jährlich 396.675,00 € bedeuten. Dieser Betrag verändert sich je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.

Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können.

Begründung des Antrages

Die Grundschule Stammestraße hat mit Schreiben vom 16.06.2016 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2017/18 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 6 NSchG gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 09.06.2016 zugestimmt; der Schulelternrat wurde am 16.06.2016 beteiligt.

Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der Grundschule Stammestraße herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 3 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
42.12 
Hannover / 09.09.2016