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zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 3 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Stammestraße zum 01.08.2017 herzustellen.
Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.
Zu den Kosten
Teilfinanzhaushalt 42
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen (s. Drucksache Nr. 0849/2015).
Der Bau der Mensa und des Freizeitbereiches wird planmäßig zum Ganztagsbeginn fertig gestellt sein. Entsprechende Mittel sind im Teilhaushalt 19 berücksichtigt.
Mittel für die Einrichtung der Mensa, des Freizeitbereiches und des Büros für den Kooperationspartner sind im Haushalt 2016 eingestellt.
Teilergebnishaushalt 42
Mittel für die Einrichtung der Mensa, des Freizeitbereiches und des Büros für den Kooperationspartner sind im Haushalt 2016 eingestellt.
Die unter Personalaufwendungen aufgeführten Beträge in Höhe von 8.424,00 € (Produkte 24302 / 21101) setzen sich wie folgt zusammen:
- Schulhausmeisterdienste 3.746,00 €
- Schulverwaltungskräfte 4.678,00 €
Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume führen zu einer Ausweitung der Betreuungszeiten im Rahmen der Schulhausmeisterdienste und einer Erhöhung der Arbeitszeiten der Schulverwaltungskräfte.
Unter Sach- und Dienstleistungen setzen sich die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 2.537,50 € (Produkte 24302 / 21101) wie folgt zusammen:
- Ganztagszuschlag 937,50 €
(2,50 € pauschal für jedes Kind)
- Pauschalbetrag Reinigungseigenbedarf 1.000,00 €
- Pauschalbetrag Telefonkosten 600,00 €
Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 396.675 € (Produkt
24302) errechnen sich auf der Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 2120/2013 und Nr. 0444/2015. Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote werden aus städtischen Mitteln finanziert.
Nach jetzigen Erfahrungen nehmen ca. 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an drei Tagen am offenen Ganztag teil.
Auf dieser Basis würde dies an dieser 3,5-zügigen Schule einen Aufwand in Höhe von jährlich 396.675,00 € bedeuten. Dieser Betrag verändert sich je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.
Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können.
Die Grundschule Stammestraße hat mit Schreiben vom 16.06.2016 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2017/18 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 6 NSchG gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 09.06.2016 zugestimmt; der Schulelternrat wurde am 16.06.2016 beteiligt.
Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der Grundschule Stammestraße herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 3 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.