Drucksache Nr. 1979/2018:
236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt"

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 20.09.2018: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 27.09.2018: Ratsversammlung: 54 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1979/2018
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt"

Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 236. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. - Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Mit dem 236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für eine moderate Erweiterung des Bauflächenangebotes am Nordrand Wülferodes entlang der Straße „Am Wiesengarten“ vorbereitet werden. Die geplante, sich nördlich an die vorhandene Bebauung anschließende Wohnbaufläche „Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt“ soll durch eine Ortsrandeingrünung gegenüber der freien Landschaft bzw. dem sich unmittelbar anschließenden Landschaftsschutzgebiet abgegrenzt werden.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 21.06.2018 beschlossene Entwurf der 236. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung in der Zeit vom 05.07.2018 bis 17.08.2018 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im gleichen Zeitraum statt. Mit gleichem Schreiben wurden diese über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Aus dem Verfahrensschritt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange liegen keine Stellungnahmen vor, über die auf der Planebene des Flächennutzungsplanes zu entscheiden wäre.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die nach wie vor gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.

Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 236. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 236. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15 
Hannover / 29.08.2018