Informationsdrucksache Nr. 1977/2020:
Abschlussbericht zum zweiten Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Inhalt der Drucksache:

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1977/2020
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Abschlussbericht zum zweiten Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene


In Niedersachsen findet das Thema Gleichstellung sowohl im Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (§15 NGG) als auch im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§9 NKomVG) eine gesetzliche Einbettung. Damit sind die Kommunen aufgefordert, zu Gleichstellungsthemen Position zu beziehen und ihren politischen Gremien regelmäßig Bericht zu erstatten.
Mit der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene werden die kommunalen Wirkungsfelder zum Thema Gleichstellung für niedersächsische Stadtverwaltungen um die politische Rolle und um die Rolle der Auftraggeberin für Dienstleistungen erweitert.
Mit der Festlegung eigener Maßnahmen und Indikatoren gemäß Europäischer Charta geht eine Stadtverwaltung freiwillig zusätzliche Verpflichtungen ein. Dabei werden der Kommune Spielräume eröffnet, eigene Schwerpunkte zu setzen und kommunalpolitisch langfristige Strategien geschlechtergerecht zu entwickeln.

Bei der Landeshauptstadt Hannover sind die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie seit Langem zentrale Themen der Personalpolitik, aber auch bei der Aufgabenwahrnehmung für die Stadtgesellschaft. Somit war die Unterzeichnung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene im Mai 2011 durch den Oberbürgermeister eine folgerichtige Entscheidung. Der erste Gleichstellungsaktionsplan der Landeshauptstadt Hannover stellte einen besonderen Meilenstein in der Gleichstellungsarbeit in Hannover dar.

Inzwischen ging bereits die Laufzeit des zweiten Gleichstellungsaktionsplanes zu Ende.
Es wurden für den Zeitraum 2017 bis 2019 insgesamt 29 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern umgesetzt, die den drei großen Bereichen kommunalen Handelns (politische Rolle, Rolle als Arbeitgeberin, Rolle als Dienstleistungserbringerin) zuzuordnen sind. Bewusst wurden einerseits Aktivitäten aus dem ersten Aktionsplan aufgegriffen und in deren Fortführung eine Kontinuität in der Gleichstellungsarbeit betont. Andererseits wurden in der Erarbeitungsphase des zweiten Aktionsplanes auch neue Impulse gesetzt.

Im Folgenden werden mithilfe eines standardisierten Formates die Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplanes dargestellt.
Dabei sind sowohl die Vereinbarungen aus dem Aktionsplan zu den jeweiligen Zielen, Maßnahmen und Indikatoren aufgeführt, als auch die Berichterstattung in direktem Bezug aufgelistet. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde in knapper Textform bzw. tabellarisch dargestellt.

Im Feld Anmerkungen wurde sowohl Raum für Ergänzungen geschaffen, als auch ein Ausblick auf eine Weiterführung des Themas ermöglicht.

Während eines Berichtszeitraums von mehreren Jahren besteht die Möglichkeit, dass sich auf Grund gesellschaftlicher Prozesse anfängliche Prioritäten verschieben und damit inhaltliche Schwerpunktsetzungen verändern können. Diesen Veränderungen mit ihren möglichen Anpassungen bei Zielsetzungen, Maßnahmen und Indikatoren wurde ebenso Rechnung getragen (z.B. Maßnahmen 3.1.5 und 3.2.4).

Perspektivisch ist festzuhalten, dass ab 2021 die Erarbeitung eines dritten Aktionsplanes zur Europäischen Charta beginnen soll. Hierbei werden die Themen, Zielsetzungen und Referenzprojekte der aktuellen Handlungsprogramme ihre Beachtung finden und die Maßnahmenplanungen mitprägen.

Kostentabelle

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Hannover / 07.09.2020