Drucksache Nr. 1977/2015:


10. Deutscher Chorwettbewerb 2018 - Hannover bewirbt sich

Inhalt der Drucksache:

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1977/2015
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10. Deutscher Chorwettbewerb 2018 - Hannover bewirbt sich

Antrag,

zu beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover bewirbt sich beim Deutschen Musikrat als Austragungsort für den 10. Deutschen Chorwettbewerb 2018 (voraussichtlich 9. bis 13. Mai 2018). Der benötigte Mitteleinsatz der Landeshauptstadt Hannover in Höhe von 60.000,- EUR wird aus vorhandenen Mitteln des Haushalts der Kulturverwaltung der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2018 finanziert, sofern diese nicht aus eigens für den Deutschen Chorwettbewerb eingeworbenen Drittmitteln dargestellt werden können.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte wurden nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 B - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 B - Investitionstätigkeit
Produkt 26201
Musikpflege
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 60.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -60.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -60.000,00 €
Zur Durchführung des Deutschen Chorwettbewerbs 2018 ist ein Mitteleinsatz der Landeshauptstadt Hannover in Höhe von 120.000,- EUR notwendig. Hierfür können auch Sachmittel und Mittel von Partnern und Förderern eingerechnet werden.

In Abstimmung mit der Hannover Marketing & Tourismus GmbH und dem Deutschen Musikrat können 60.000 EUR in Form von unbaren Mitteln für Werbemaßnahmen und "anteilige Rückvergütung aus Hotelzimmervermittlung" eingebracht werden.

Der darüber hinaus benötigte Mitteleinsatz der Landeshauptstadt Hannover in Höhe von 60.000,- EUR wird aus vorhandenen Mitteln des Haushalts der Kulturverwaltung der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2018 finanziert, sofern diese nicht aus eigens für den Deutschen Chorwettbewerb eingeworbenen Drittmitteln dargestellt werden können.

Begründung des Antrages

Der Deutsche Musikrat veranstaltet - unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten - vom 9. bis zum 13. Mai 2018 den 10. Deutschen Chorwettbewerb. Diese Großveranstaltung mit ca. 5.000 Teilnehmern aus dem ganzen Bundesgebiet findet in einem Zyklus von vier Jahren statt. Die bisherigen Austragungsorte waren 1982 Köln, 1985 Hannover, 1990 Stuttgart, 1994 Fulda, 1998 Regenburg, 2002 Osnabrück, 2006 Kiel, 2010 Dortmund und 2014 Weimar.

Der Deutsche Chorwettbewerb ist ein bundesweit einzigartiges Förderungsprojekt für Chormusik, das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziell gesichert wird. Die Wettbewerbe des Deutschen Musikrates von Jugend musiziert über den Deutschen Musikwettbewerb und den Deutschen Orchesterwettbewerb sind breit in der Gesellschaft verankert und werden von bürgerschaftlichem Engagement getragen. So bezieht der Deutscher Musikrat bewusst das gastgebende Bundesland und die gastgebende Stadt als Zuwendungsgeber und Förderer auch für den Deutschen Chorwettbewerb mit ein.

Der Deutsche Musikrat stellt für Vorbereitung und Realisierung bis zu 950.000,- EUR zur Verfügung. Die Ausrichterstadt, wie auch das gastgebende Bundesland, müssen als Kooperationspartner für die Realisierung des Wettbewerbs einen Beitrag von jeweils 120.000,- EUR gewährleisten. Hierfür können, so die Ausschreibungsbedingungen des Deutschen Musikrats, auch Mittel von Partnern und Förderern sowie Sachleistungen eingerechnet werden. Vom Gesamtbudget in Höhe von knapp 1 Million EUR fließen ca. 2/3 in Form von Übernachtungskosten vom Deutschen Musikrat in die Stadt zurück. Darüber hinaus geben alle Teilnehmer täglich durchschnittlich ca. 40 € in der Stadt aus.
Mit den Wettbewerben, den Konzerten und dem umfangreichen Rahmenprogramm in den sozialen Einrichtungen profitiert die Stadt kulturell in erheblichem Maße, zumal viele Veranstaltungen bei freiem Eintritt besucht werden können.

Der deutsche Chorgesang ist 2014 in das Verzeichnis des immateriellen Weltkulturerbes aufgenommen worden. Als internationale und weltoffene UNESCO City of Music mit dem Bewerbungs-Slogan „Eine Stadt im Chor“ ist Hannover besonders als Ausrichterstadt für den Deutschen Chorwettbewerb prädestiniert.

Vertreter des Deutschen Musikrats haben sich im Frühjahr 2015 bei einer Begehung von der Quantität und Qualität der vorhandenen Örtlichkeiten in Hannover überzeugt. Hierbei standen die Räumlichkeiten der Hochschule für Musik, Theater und Medien sowie die Sendesäle des NDR ebenso im Mittelpunkt wie der Kuppelsaal im HCC und Räume im Raschplatz-Pavillon. Die Landeshauptstadt und Chorstadt Hannover konnte auch auf das vor kurzen eröffnete Chorzentrum für Kinder und Jugendliche in der Christuskirche verweisen. Mit den historischen Gebäuden „Galerie“ und „Orangerie" stehen zudem weitere bereits von der Chorszene (Chortage Hannover) genutzte Räumlichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus soll der Trammplatz für die öffentliche Bekanntgabe der Gewinner des Wettbewerbs genutzt werden. Hierzu werden alleine ca. 4.000-4.500 Sängerinnen und Sänger erwartet.

Eine Entscheidung des Deutschen Musikrates ist für Ende 2015 angekündigt. Sollte die Landeshauptstadt Hannover den Zuschlag erhalten, werden anschließend weiterführende Gespräche mit den beteiligten Musikinstitutionen und der Chorszene in der Landeshauptstadt über Details einer möglichen Planung des Chorwettbewerbs 2018 geführt. Mit dem im Januar 2015 veröffentlichten Werkstattbericht Chor, in dem die Ziele der Zusammenarbeit zwischen den Partnern dargestellt werden, liegt eine aktuelle Darstellung des in Hannover kooperativ verbundenen Netzwerks vor. Dieser wurde auch bereits dem Deutschen Musikrat in Vorbereitung einer möglichen Bewerbung zur Verfügung gestellt.
42.8 
Hannover / 09.09.2015