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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Nr. 1874, Reitwallstraße
Auslegungsbeschluss
Ergänzungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte vom 10.11.2020 (Nr. 15-2637/2020)
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Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Siehe Ursprungsdrucksache
Kostentabelle
Siehe Ursprungsdrucksache
Begründung der Drucksache
Der Stadtbezirksrat Mitte hat im Rahmen der Anhörung zur öffentlichen Auslegung in seiner Sitzung am 10.11.2020 folgenden Ergänzungsantrag beschlossen.
Wortlaut des Ergänzungsantrages
Es wird von Seiten der Landeshauptstadt mit der Polizeidirektion Hannover, dem Niedersächsischen Innenministerium und dem Vorhabenträger geprüft, ob auf der Erdgeschossebene des noch zu errichtenden Gebäudes nicht eine rund um die Uhr geöffnete kleine Polizeistation eingerichtet werden kann.
Stellungnahme der VerwaltungIn § 3 des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1874 - Reitwallstraße wird das Plangebiet als Kerngebiet festgesetzt. In Kerngebieten sind Polizeistationen regelzulässig. Die Planungsziele des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stehen dem Prüfauftrag daher nicht entgegen. Der Ergänzungsantrag hat damit keine Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren.
Die Verwaltung hat bereits Kontakt zur Polizeidirektion und zum Vorhabenträger bezüglich des Antrages aufgenommen. Erste Gespräche über die Möglichkeit der Einrichtung einer Polizeiwache im Plangebiet werden in Kürze folgen.
61.11
Hannover / Nov 23, 2020