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Genderspezifische Belange wurden umfassend geprüft. Mit dem Verfahren werden ausschließlich Baurechte für die Umnutzung als Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen und einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdehaltung geschaffen.
Bauliche Details sind nicht Gegenstand der Drucksache. Dies regelt das erprobte Betreuungskonzept der STEP gGmbH. Die Ausstattung und Gestaltung wird den spezifischen Bedürfnissen beiderlei Geschlechts sowohl für Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern als auch für die Beschäftigten Rechnung tragen.
Das gleiche gilt für den landwirtschaftlichen Betrieb.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Als EXPO-Projekt waren zur Ansiedlung der "Herrmannsdorfer Landwerkstätten" am südlichen Kronsberg mit der 136. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1564 die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden. Dem besonderen Nutzungszweck entsprechend und hierauf beschränkt, wurde ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Ökologische Landwerkstätten" festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 1564 wurde am 27.05.1998 rechtsverbindlich.
Die "Herrmannsdorfer Landwerkstätten" am Kronsberg sind insolvent. Dieses Modellprojekt konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter aufrechterhalten werden, da vor allem die zugrunde gelegte regionale Vermarktung langfristig nicht gewinnbringend umgesetzt werden konnte.
An einer sinnvollen, der Besonderheit des Standortes gerecht werdenden Nachfolgenutzung besteht ein hohes städtebauliches Interesse. Neben der Aufrechterhaltung eines ökologisch geführten landwirtschaftlichen Betriebes mit einem ortsansässigen Landwirt, verspricht das Konzept der STEP gGmbH mit einer "Fachklinik am Kronsberg" für Abhängigkeitserkrankungen am ehesten den Anforderungen einer standortgerechten Nachnutzung. Danach übernimmt der Landwirt bis auf die vorhandenen Schaf- und Hühnerställe die landwirtschaftlich genutzten Gebäude und die STEP gGmbH die verbleibenden Gebäude. Diese werden entsprechend dem Nachnutzungskonzept umgenutzt.
Um diese Nachfolgenutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, ist neben der Änderung des Flächennutzungsplanes die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1564 erforderlich.
Dem künftigen, besonderen Nutzungszweck entsprechend soll die bisherige nähere Zweckbestimmung des dargestellten Sondergebietes (SO) von "Ökologischen Landwerkstätten" in „Fachklinik am Kronsberg“ und "Landwirtschaftlicher Betrieb mit Pferdehaltung“ geändert werden. Eine Veränderung der Größe und Lage des Sondergebietes erfolgt nicht.
Das Verfahren wird nach dem neuen Baurecht (in der ab 20.7.2004 gültigen Fassung
des BauGB) durchgeführt.