Antrag Nr. 1973/2018:
Änderungsantrag der Fraktion die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1197/2018: Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung; "Straftaten verurteilen"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1973/2018 (Originalvorlage)
1197/2018 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Die FRAKTION

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1197/2018: Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung; "Straftaten verurteilen"

Antrag

zu beschließen:

Die Ratsversammlung möge beschließen:

1. sich von den Relativierungen der Justizministerin Barley in Bezug auf religiös motivierte weibliche Genitalbeschneidungen (1) entschieden zu distanzieren, sich von Aussagen zu distanzieren, die antisemitisch, frauenverachtend, homophob, rassistisch oder in anderer Weise diskriminierend sind.

2. eine weibliche Genitalbeschneidung bedingungslos zu verurteilen, gleich ob kulturell, religiös oder anderweitig motiviert, Straftaten zu verurteilen!

3. sich dafür einzusetzen, dass
a) diagnostizierte weibliche Genitalbeschneidungen für Ärzte meldepflichtig werden, betroffenen Frauen mit Respekt und der nötigen Vorsicht begegnet wird. Ziel kann und darf nicht sein, Opfer zu stigmatisieren. Ärzten und Pflegepersonal sollten entsprechende Weiterbildungen ermöglicht werden, damit Verletzungen und Verstümmelungen durch weibliche Genitalbeschneidung nicht nur bestmöglich versorgt, sondern Spätfolgen so weit wie möglich medizinisch und psychisch verringert werden können.

b) weibliche Genitalbeschneidungen mit allen gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt und die Verursacher gemäß § 226a StGB bestraft werden. zusätzliche Beratungseinrichtungen geschaffen werden bzw. die vorhandenen klarer an die entsprechende Zielgruppe kommuniziert werden.

Begründung


Weibliche Genitalbeschneidung bzw. Genitalverstümmelung ist ein ernstes Problem, das nicht dafür herhalten darf, Kritik an Religion und anderen Kulturen zu üben – genauso wenig dürfen Opfer dieser grausamen Praxis durch Meldepflicht stigmatisiert werden. Stattdessen sollte dieses Thema sensibel behandelt werden – und das auf jeder Ebene. Das heißt keinesfalls, dass Religion als Rechtfertigung für diese Form von Gewalt herhalten kann und darf – FGM ist und bleibt ein Verbrechen, das auch von der Justizministerin durch ihre Aussagen in einem Interview nicht relativiert wird. Sie weist lediglich darauf hin, dass diese Art von Beschneidung, religiös motiviert sein kann. Das macht die Praxis allerdings nicht weniger zu einem Verbrechen und Straftaten werden in diesem Land verurteilt und wie in § 226a des Strafgesetzbuches beschrieben geahndet. Aus eben diesem Grund können von Genitalbeschneidung bedrohte Frauen auch generell Asylrecht in Deutschland beantragen.

Vorrangig sollte es also um Aufklärung gehen. Außerdem natürlich auch darum, Betroffene angemessen zu versorgen und Frauen, die von diesem Schicksal bedroht sind, zu schützen. Viele Verbände engagieren sich bereits dahingehend, wie man am Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen bei einer Veranstaltung hier in Hannover hat erfahren können. Trotzdem gibt es auf diesem Feld noch viel zu leisten.

Speziell zu 3b)
Frauen fliehen oft aus Gründen, die nichts mit Politik zu tun haben. Drohende Zwangsverheiratung ist einer der Gründe, ein anderer drohende oder bereits erfolgte Genitalverstümmelung, auch durch die eigene Familie. Beides führt noch immer nicht direkt dazu, dass den Opfern Asyl anerkannt wird, denn das Recht auf geschlechtsspezifisches Beantragen von Asyl besteht häufig nur auf dem Papier, da solche Schicksale oft nur schwer nachzuprüfen sind.


Julian Klippert (Fraktionsvorsitzender)