Drucksache Nr. 1972/2004:
30. Deutscher Evangelischer Kirchentag in Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1972/2004
1
 
ersetzt Drucks. Nr. 1777/2004

30. Deutscher Evangelischer Kirchentag in Hannover

Antrag,


die Zustimmung zu der anläßlich des 30. Deutschen Evangelischen Kirchentages in
Hannover erforderlichen außerplanmäßigen Ausgabe zu erteilen:
600.000,- Euro Verwaltungshaushalt 2004
Zuwendung Kirchentag 2005
Haushaltsstelle 1.3700.718000.0

Deckung

600.000,- Euro Verwaltungshaushalt 2004
Zinsen Kapitalmarkt
Haushaltsstelle 1.9110.807100.1

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch Minderausgaben bei der o. g. Haushaltsstelle in vollem Umfang gewährleistet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen600.000,00 €I150B1
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt600.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-600.000,00 € 

Begründung des Antrages


Hannover war im Jahr 1949 die Geburtsstadt des Deutschen Evangelischen Kirchentages, der auch 1967 und 1983 in der Landeshauptstadt ausgerichtet wurde. Im Jahr 2002 informierte die Landesbischöfin die Stadt über die Entscheidung, im Jahr 2005 der Kirchentag in Hannover durchzuführen. Der Oberbürgermeister hat diese Entscheidung begrüßt, da einer Gastgeberstadt des Kirchentages aufgrund der hohen Besucherzahl und der sehr großen Medienwirkung hervorragende Möglichkeiten zu Profilierung als Kongress- und Veranstaltungsstadt geboten werden. Auch seitens der Landes Niedersachsen, was sowohl für die frühere als auch für die derzeitige Landesregierung gilt, wurde eine Unterstützung des Kirchtages in Hannover zugesichert.


Der Deutsche Evangelische Kirchentag hat in eigenen Publikationen aber auch über die regionalen und überregionalen Medien die Öffentlichkeit über die Planungen zum Kirchentag 2005 informiert. Die Veranstalter rechnen mit 100.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich vom 25. Mai bis zum 29. Mai 2005 in Hannover aufhalten werden.

Die Kirchentage wurden bisher über Bundes- und Landeszuschüsse sowie über Unterstützungsleitungen der Ausrichterstadt mitfinanziert. Für den Kirchentag 2005 rechnen die Veranstalter mit Gesamtkosten von ca. 13,7 Millionen € (siehe Anlage 1). Davon sollen 440.000 € über einen Bundes- und 3.100.000 € über einen Landeszuschuss finanziert werden.

Der städtische Zuschuss wird mit 2.300.000 € veranschlagt. Der (ökumenische) Kirchentag 2003 erhielt vom Stadtstaat Berlin eine Unterstützung von 6.770.000 €. Zwei Jahre davor beteiligte sich die Stadt Frankfurt a.M. mit 2.050.000 € an der Durchführung des Kirchentages.

Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, die Ausrichtung des Deutschen Evangelischen Kirchentages mit einem Betrag von 2.300.000 € zu unterstützen. Dieser Zuschuss soll als Fehlbedarfsfinanzierung bereit gestellt werden.
Dieses finanzielle Engagement der LHH ist durch die direkten wirtschaftlichen Effekte der Großveranstaltung, die Möglichkeiten zur weiteren Profilierung als Kongressstadt und wegen der Chancen für eine positiven Imagebildung des Standortes Hannover gerechtfertigt.

Die Ausrichter des Kirchentages haben die Landeshauptstadt Hannover gebeten, die Auszahlung einer ersten Rate des Zuschusses in Höhe von 600.000 € zur Beteiligung an den bisher angefallenen Kosten zur Vorbereitung des Kirchentages schon in diesem Jahr zu zahlen.

Die Ausgabe ist unvorhergesehen,
weil zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes die Beteiligung der LHH an den bereits im Jahr 2004 anfallenden Vorbereitungskosten des Kirchentages nicht bekannt war.

Dies Ausgabe ist unabweisbar,
weil die Zahlung Durchführung der notwendigen Vorbereitungsaktivitäten sichert.
 15.0
Hannover / 21.09.2004