Anfrage Nr. 1969/2024:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Kommunalen Wärmeplanung
Inhalt der Drucksache:
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Anfrage der CDU-Fraktion zur Kommunalen Wärmeplanung
Als erste und zugleich einwohnerstärkste Kommune hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover ihren Entwurf für eine Kommunale Wärmeplanung beim Land Niedersachsen vorgelegt. Gemäß Niedersächsischem Klimagesetz (NKlimaG) ist die Landeshauptstadt Hannover hierzu bis zum 31. Dezember 2026 verpflichtet. In Verbindung mit der Anfang 2023 in Kraft getretenen Fernwärmesatzung schafft die Stadtverwaltung nach einem noch ausstehenden Ratsbeschluss über die Kommunale Wärmeplanung Fakten gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Allein in Hannover werden viele Menschen von einem Neueinbauverbot für Gasheizungen betroffen sein. Für die breite Bevölkerung bleibt deshalb unverständlich, warum die Stadtverwaltung bei der Kommunalen Wärmeplanung eigenmächtig ein derart hohes Tempo an den Tag legt, anstatt die Wärmeplanung in der gebotenen Tiefe mit der Stadtgesellschaft und vor allem mit den betroffenen Immobilieneigentümern zu erörtern. In der Konsequenz bedeutet der vorliegende Entwurf für die Kommunale Wärmeplanung eine Schlechterstellung der Hannoveranerinnen und Hannoveraner gegenüber den Menschen im übrigen Bundesgebiet.
Wir fragen die Verwaltung:
- Wie begründet die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover die von ihr an den Tag gelegte Hektik bei der Erstellung des Entwurfs für eine Kommunale Wärmeplanung, die eilige Vorstellung dieses Entwurfs beim Land Niedersachsen und die ausbleibende Beteiligung der Öffentlichkeit – speziell von Fachverbänden betroffener Unternehmen und Personen – an der Ausarbeitung dieses Entwurfs?
- Welche Rechtswirkungen bzw. tatsächlichen Auswirkungen sind damit - auch im Zusammenhang mit den Regelungen des GEG und einem Einbauverbot für neue Gasheizungen - für die Bevölkerung verbunden, wenn der Rat den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung in der vorliegenden Form beschließen würde?
- Inwiefern unterscheiden sich diese Konsequenzen für solche Menschen, die innerhalb des Fernwärmesatzungsgebiets leben oder Immobilien besitzen und was sind die konkreten Folgen für die Immobilieneigentümer in den Gebieten, die nicht für die Fernwärme vorgesehen sind?
