Informationen:
Nachrichtlich:
- Ratsversammlung
Antragsteller(in):
CDU-Fraktion
CDU-Fraktion
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An die Ratsversammlung (zur Kenntnis) |
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Wir fragen daher die Verwaltung in Person von Oberbürgermeister Belit Onay:
Welche Gespräche hat die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover in Person des Oberbürgermeisters oder anderer Verwaltungsangehöriger seit Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegen die Projekt Ihme-Zentrum GmbH mit welchen Personen und Interessengruppen über die Zukunft des Ihme-Zentrums geführt?
Antwort:
Die Stadtverwaltung ist auf verschiedenen Ebenen in die Bearbeitung des Themenkomplexes Ihme-Zentrum eingebunden. Bereits seit vielen Jahren besteht dazu eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die die Aktivitäten fachbereichsübergreifend abstimmt. In diesem Rahmen fanden vor und auch nach Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens Gespräche mit dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), dem Beirat der WEG, der Geschäftsführung der Projekt IZ Hannover GmbH (PIZ) (vor Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters) sowie dem vorläufigen Insolvenzverwalter nach dessen Bestellung, Vertreter*innen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung als Fördergeber für die Durchwegung sowie Vertretern des Büros RKW Architektur + als Entwurfsverfasser der Durchwegung statt.
Im Rahmen der Immobilienmessen MIPIM, Expo Real und Real Estate Arena wurden in den Jahren 2023/2024 verschiedene Unternehmen angesprochen, die über entsprechende Projektkompetenzen verfügen und mit Blick auf das Ihme-Zentrum als Investoren bzw. Projektentwickler in Betracht kommen würden. Außerhalb der Messen wurden Unternehmen aus dem hannoverschen Umfeld mit demselben Ziel kontaktiert. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum rund ein Dutzend Gespräche geführt, die jedoch aufgrund der Gesamtgemengelage des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu keinen konkreten Lösungsansätzen geführt haben.
Frage 2:
Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung bisher ergriffen, um ein von der hannoverschen Stadtgesellschaft und anderen Akteuren mit einem offenkundigen, lokalen Entwicklungsinteresse getragenes Zukunftsmodell für das Ihme-Zentrum zu entwickeln?
Antwort:
Die Stadtverwaltung hat – wie oben beschrieben – Kontakt zu potenziellen Investoren und Projektentwicklern aufgenommen, um die Bereitschaft für ein entsprechendes Engagement auszuloten. Als Grundlage für entsprechende Gespräche hat die Verwaltung eine eigene grobe Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit des PIZ-Immobilieneigentums entwickelt. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass – abhängig vom Kaufpreis der Immobilie – ein tragfähiges Geschäftsmodell auch bei einer begrenzten Ertragserwartung für die Vermietung der Sockelgeschosse grundsätzlich möglich erscheint.
Grundsätzlich lässt sich in den geführten Gesprächen feststellen, dass das laufende vorläufige Insolvenzverfahren mit zeitgleich eingeleitetem Zwangsversteigerungsverfahren nicht geeignet ist, ernsthaftes Interesse bei potentiellen Investor*innen zu wecken. Potentielle Interessent*innen wurden im Rahmen der Möglichkeiten an den vorläufigen Insolvenzverwalter vermittelt, der derzeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Mit Vertreter*innen der Zukunftswerkstatt gab es einen Austausch zu den Ansätzen der von dort verfassten Denkschrift. Allerdings werden die dort vertretenen Einschätzungen zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der LHH von der Stadtverwaltung in weiten Teilen nicht geteilt.
Aktuell ist aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens und den auf dem PIZ-Sondereigentum lastenden Grundschulden eine freihändige Veräußerung nicht möglich. Daneben ist die Eigentumskonstruktion auf Grundlage des Wohnungseigentumsrechts ein großes Hemmnis für die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells für die Sockelgeschosse. Die Verwaltung hat sich daher mit der Frage befasst, ob Möglichkeiten bestehen, dieses Hemmnis zu beseitigen oder dessen Auswirkungen zu begrenzen, um eine Projektentwicklung dadurch zu erleichtern. Greifbare Handlungsansätze konnten zu diesem Komplex bisher nicht entwickelt werden.
Frage 3:
Welche Umstände müssen aus Sicht der Stadtverwaltung gegeben sein, um das Gebiet des Ihme-Zentrums als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet im Sinne des BauGB auszuweisen und die hierfür erforderliche Vorbereitende Untersuchung einzuleiten?
Antwort: