Drucksache Nr. 1968/2008:
Erweiterung des Vereins Kindergruppe List e.V. um eine Krippengruppe mit max. 15 Plätzen

Inhalt der Drucksache:

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1968/2008
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Erweiterung des Vereins Kindergruppe List e.V. um eine Krippengruppe mit max. 15 Plätzen

Antrag,

zu beschließen,
  • den anerkannten Träger Kindergruppe List e.V. um eine Krippengruppe mit max. 15 Kindern (1,5 - 3 Jahren) zu erweitern und
  • ab Betriebsbeginn bzw. frühestens ab 01.10.2008 die laufende Beihilfe für die vorgenannte Angebotsstruktur entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist es auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901/988400Zuwendungen89.150,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt89.550,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-89.550,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages

Der Verein Kindergruppe List e.V., der seit vielen Jahren als Kinderladen existiert und im Stadtteil List 22 Kindergartenplätze zur Verfügung stellt, hat großzügigere Räumlichkeiten in der Podbielskistraße 18 in Hannover-List gefunden. Diese ermöglichen dem Verein nunmehr die Kindergartengruppe mit insgesamt 25 Plätzen anzubieten und darüber hinaus ihr Betreuungsangebot dahingehend auszuweiten, dass max. 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt werden können.
Die große Nachfrage für dieses Betreuungsangebot bestätigt den Verein in der Umsetzung der geplanten Maßnahme.

Die notwenigen Umbaumaßnahmen werden seitens des Trägers mit Hilfe von Spenden und Eigenleistungen finanziert. Darüber hinaus wurde auch ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt.
Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von 5000€, keine Investitionskosten.

Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5% der Gesamtkosten), als Beteiligung der Stadt.
Die Aufwendungen für die laufende Finanzierung von 89.150 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.

Die Umsetzung der Maßnahme soll zum 01.10.2008 erfolgen.
Die Planung ist mit dem Kultusministerium vorbesprochen und die Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.4 
Hannover / 26.08.2008