Drucksache Nr. 1968/2006:
Bebauungsplan Nr. 1072, 1. Änderung - Harenberger Straße - und
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1072
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1968/2006
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1072, 1. Änderung - Harenberger Straße - und
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1072
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1072, - Harenberger Straße - sowie zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 1072 und der Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Zielsetzungen dieser Bebauungsplanänderung im Hinblick auf Genderaspekte sorgen für eine Erhöhung der Sicherheit in der Umgebung.
Durch den Erhalt der historischen Bausubstanz mit Ladennutzungen im Erdgeschoss wird der Straßenraum durch Kundenverkehr belebt (soziale Kontrolle) und erhöht so die Sicher-
heit auch der Straßenbahnhaltestellen.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Be-
nachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen, wie z. B. behinderter Menschen, zu erwarten ist.

Kostentabelle

Für die Stadt entstehen keine Kosten, siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1072, 1.Änderung, Abschnitt 9 (Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Für den Änderungsbereich ist derzeit der Bebauungsplan Nr. 1072 vom 13.10.1982 maß-
geblich. Das bisherige planerische Konzept sah hier eine geschlossene Blockrandbebau-
ung vor. Um einen reibungslosen Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs zu ge-
währleisten, sollten die Verkehrsflächen ausgeweitet werden. Die vorhandenen Gebäude Harenberger Straße Nrn.1, 2, 3, 5, 7, 8, 10 und 12 ragen in die seinerzeit ausgewiesene Verkehrsfläche heute noch hinein und genießen Bestandsschutz.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1072, Verbreiterung der Harenberger Straße und damit verbunden der Abbruch der vorhandenen Gebäude, stehen dem Sanierungsziel, d.h. einer Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden entgegen. Nun soll an der historisch gewachsenen städtebaulichen Struktur festgehalten werden, auf die festge-
setzte Erweiterungsoption für die öffentlichen Verkehrsflächen der Harenberger Straße wird verzichtet.

Ferner soll für die bisher als Verkehrsfläche ausgewiesenen privaten Grundstücksanteile der Grundstücke Harenberger Straße 2, 8, 10 und 12 der Bebauungsplan aufgehoben werden.

Durch diese Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird für die betroffenen Grundstücke eine planungsrechtlich einheitliche Situation hergestellt, die vorhandenen Gebäude können im Bestand erhalten und saniert werden.

Für die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 1072 1.Änderung wurde vom 09.März bis zum 10.April 2006 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Anregungen eingegan-
gen.

Die Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiter-
führen zu können.

61.41 /61.12
Hannover / 25.09.2006