Drucksache Nr. 1965/2012:
Bebauungsplan Nr. 1304, 1. Änderung - Bultstraße -
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1965/2012
4
 

Bebauungsplan Nr. 1304, 1. Änderung - Bultstraße -
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1304, 1. Änderung, gemäß § 10 Abs.1 BauGB in Verbindung mit
§ 10 Abs.1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Mit dem Bebauungsplan soll zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Um sicherzustellen, dass bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1304,
1. Änderung, keine Ansprüche auf Genehmigung beantragter Einzelhandelsnutzungen bestehen, hatte der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 22.03.2012 die Veränderungssperre Nr. 93 beschlossen (Drucksache Nr. 0316/2012). Diese trat mit Veröffentlichung am 12.04.2012 in Kraft. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Sie tritt vorher außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan in Kraft tritt (§ 17 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1304, 1. Änderung, lag in der Zeit vom 28.06. bis zum 27.07.2012 öffentlich aus. Zu der öffentlichen Auslegung ging keine Stellungnahme ein.

Außerdem wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 25.06.2012 aufgefordert, bis zum 27.07.2012 eine Stellungnahme zu dem Planentwurf und der Begründung abzugeben. Es wurden keine Bedenken vorgebracht.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Der Bebauungsplan wird als Textsatzung aufgestellt. Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.12 
Hannover / Sep 5, 2012