Drucksache Nr. 1955/2012:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche, Thurnithistraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2,
zur Anhörung zu den Antragspunkten 3 und 4
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1955/2012
6
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche, Thurnithistraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1775 - Neubau des Gemeindezentrums Hannover-Süd der Neuapostolischen Kirche und Wohnbebauung - entsprechend den Anlagen 3 und 4 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1775 im Sinne der Anlage 5 zu beschließen,
  4. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1775 im beschleunigten Verfahren nach
    § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ist beabsichtigt, ein bestehendes Kirchengebäude abzureißen und durch ein neues Gebäude (Kirche und Gemeindezentrum) zu ersetzen. Die zusätzlich geplanten Wohngebäude werden zwar insbesondere die Erwartungen von Senioren erfüllen, stehen aber grundsätzlich allen Altersschichten offen. Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Durch das Vorhaben entstehen der Landeshauptstadt Hannover keine Kosten.

Begründung des Antrages

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht, das bestehende Kirchengebäude auf dem Grundstück Thurnithistr. 20 / Garkenburgstr. 3 durch einen Neubau zu ersetzen (Kirche und Gemeindezentrum). Außerdem ist auf dem Grundstück der Neubau von zwei Wohnhäusern geplant.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1006, der am 12.11.1980 in Kraft getreten ist. Der Bebauungsplan beinhaltet unter anderem Festsetzungen wie Fläche für Gemeinbedarf Neuapostolische Kirche, am Bestand orientierte überbaubare Fläche, zu bepflanzende Flächen und Straßenverkehrsfläche. Weder der Neubau von Kirche / Gemeindezentrum noch die Neubauten der Wohnhäuser wären aufgrund dieser bestehenden Festsetzungen umsetzbar. Für das Vorhaben ist somit die Änderung des Planungsrechts erforderlich.

Der Vorhabenträger hat bei der Stadt Hannover einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt.
(siehe Anlage 5)

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Nach § 13a Abs. 2 BauGB können Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 weggelassen werden. Dies ist bislang nicht beabsichtigt. Gemäß § 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

61.12 
Hannover / 04.09.2012