Drucksache Nr. 1954/2021:
Trägerwechsel Streetwork / Jugendkontaktladen Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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1954/2021
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Trägerwechsel Streetwork / Jugendkontaktladen Vahrenheide

Antrag,

dem Wechsel der Trägerschaft für das Projekt Streetwork/ Jugendkontaktladen von der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. zum Kreisjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover zum 01.01.2022 zuzustimmen und dem neuen Träger den im Haushalt für 2022 für das Projekt Streetwork/ Jugendkontaktladen vorgesehenen Zuwendungsbetrag zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Projekt Streetwork/ Jugendkontaktladen richtet sich grundsätzlich an alle jungen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Der Zuwendungsbetrag für das Projekt Streetwork/ Jugendkontaktladen steht im Produkt 36201 Kinder- und Jugendarbeit, unter Ziffer 7.4 im Zuwendungsverzeichnis für den Doppelhaushalt 2021/2022 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Auf Grund interner Umstrukturierungen hat die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. darum gebeten, die Trägerschaft für das Projekt Streetwork/ Jugendkontaktladen an den eigenen Jugendverband Kreisjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover zu übertragen. Da das Kreisjugendwerk über eine eigene Satzung und Geschäftsführung verfügt, und bereits als selbständiger Träger gegenüber der Stadtverwaltung auftritt, ist ein entsprechender politischer Beschluss notwendig.
Die Angebote des Projektes sind in großen Teilen vergleichbar mit denen eines Jugendtreffs, von denen das Kreisjugendwerk bereits mehrere im Stadtgebiet betreibt. Die Verwaltung befürwortet den Wechsel der Trägerschaft zum 01.01.2022. Das Kreisjugendwerk würde somit die im Zuwendungsverzeichnis ursprünglich für die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. eingeplanten Mittel für 2022 erhalten und sich im Gegenzug verpflichten die Inhalte und Ziele des Zuwendungsantrags zu erfüllen.
51.5 8
Hannover / 06.09.2021