Informationen:
verwandte Drucksachen:
1954/2020 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 21.09.2020: Stadtbezirksrat Vahrenwald-List: Einstimmig
- 07.10.2020: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 22.10.2020: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
1954/2020 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2. zur Anhörung zum Antragspunkt 3. In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Im Plangebiet handelt es sich um das Grundstück der ehemaligen Druckerei Fehling. Auf insgesamt knapp 9.000 m2 Nutzfläche (5.000 m² Grundfläche)sind aktuell eine Reihe von Gewerbebetrieben und kulturellen Einrichtungen untergebracht.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Absicht der Eigentümerin, der Lister Höfe GmbH, einen vorhandenen Gewerbebau an der Spichernstraße aufzustocken und hier insgesamt ca. 15 neue Wohneinheiten zu schaffen.
Da alle Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB erfüllt sind (siehe Anlage 2), soll die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen.
Nach § 13a Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.