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Annahme einer Erbschaft
Antrag,
der Annahme der Erbschaft des Herrn Hans Gollmann an die Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Der zugewendete Geldbetrag in Höhe von rund 50.000 € wird als außerordentlicher Ertrag gebucht.
Begründung des Antrages
Mit letztwilliger Verfügung vom 11.11.2012 hat der am 19.01.2013 verstorbene Herr Hans Gollmann die Landeshauptstadt Hannover zu 1/8 Anteil als seine (Mit-)Erbin eingesetzt.
Der auf die Landeshauptstadt Hannover entfallende Anteil beläuft sich nach Abzug der Verbindlichkeiten auf rund 50.000 €.
Über die Annahme der Erbschaft hat gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG der Rat zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme zuzustimmen.
15.4
Hannover / 10.09.2013