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Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die als Anlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2008 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und eine Beibehaltung der zurzeit gültigen Gebührensätze der „Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover in der Fassung vom 02.12.2004“ zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Beide Geschlechter sind gleichermaßen betroffen.
Eine Benachteiligung bestimmter Einwohner-/ -innengruppen ist nicht gegeben.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit Ablauf des bisherigen Kalkulationszeitraums ist dem Rat entsprechend den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes eine aktualisierte Gebührenkalkulation vorzulegen.
Die Kalkulation der Gebührentatbestände ergibt für das Jahr 2008 geringfügige Gebührenanpassungen zwischen -0,2% und +1,1% (entspricht Anpassungen einzelner Gebühren zwischen -2,00 € und +8,00 €), so dass die Gebühren aus Gründen der Gebührenkonstanz in bisheriger Höhe unverändert beibehalten werden sollten.
67.02
Hannover / 22.08.2007