Drucksache Nr. 1947/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Neudahm zum Pingelschein und zu Altkleidercontainern
in der Ratssitzung am 20.09.2012, TOP 3.7.

Inhalt der Drucksache:

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1947/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Neudahm zum Pingelschein und zu Altkleidercontainern
in der Ratssitzung am 20.09.2012, TOP 3.7.

zu den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes gegen die Stadt Hannover.

In der Angelegenheit Pingelschein / 250 m — Abstandszone zum Maschseefest und im Streit um die Altkleidercontainer ist die zuständige Rechtsabteilung der Stadt nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes ins Gerede gekommen. Die Presse berichtete ausführlich darüber.

Ich frage aus diesem Grunde:


1.
Mit wie vielen Mitarbeitern ist diese Abteilung besetzt?

2.
Welche Qualifikationen haben diese Mitarbeiter im Einzelnen?

3.
Aus welchen Gründen wurde z. B. in dem Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan 1708 eine externe Spitzenanwaltskanzlei (Redeker, Seltner und Dahs) ohne Rücksicht auf die Kosten, die Sie hier bitte benennen sollten, mit der Vertretung der Interessen der Stadt beauftragt und nicht die Anwälte der Stadt Hannover?

Klaus Neudahm

31.08.2012

Text der Antwort


Frage 1: Mit wie vielen Mitarbeitern ist diese Abteilung besetzt?

In der städtischen Rechtsabteilung (OE 15.41) sind neun Justitiarinnen und Justitiare tätig.

Frage 2: Welche Qualifikation haben diese Mitarbeiter im Einzelnen?

Alle neun Justitiarinnen und Justitiare haben die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung abgelegt.

Frage 3: Aus welchen Gründen wurde z.B. in dem Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan 1708 eine externe Spitzenkanzlei (Redeker, Stellner und Dahs) ohne Rücksicht auf die Kosten, die Sie hier bitte benennen sollten, mit der Vertretung der Interessen der Stadt beauftragt und nicht die Anwälte der Stadt Hannover?

Rechtsangelegenheiten der Bauverwaltung (wie das erwähnte B-Planverfahren und auch der Rechtsstreit über die Aufstellung von Altkleidercontainern) werden nicht von der städtischen Rechtsabteilung, sondern im Baudezernat selbst bearbeitet. Für diese Aufgabe stehen dem Baudezernat drei eigene Justitiare zur Verfügung.

Im Falle des Bebauungsplans 1708 hat sich das Baudezernat für die Beauftragung einer externen Anwaltskanzlei entschieden, weil der Fall einen spezialisierten Juristen erforderte. Die Beauftragung hat Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro verursacht.