Anfrage Nr. 1947/2012:
Anfrage von Ratsherrn Neudahm zum Pingelschein und zu Altkleidercontainern

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Neudahm zum Pingelschein und zu Altkleidercontainern

zu den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes gegen die Stadt Hannover.

In der Angelegenheit Pingelschein / 250 m — Abstandszone zum Maschseefest und im Streit um die Altkleidercontainer ist die zuständige Rechtsabteilung der Stadt nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes ins Gerede gekommen. Die Presse berichtete ausführlich darüber.

Ich frage aus diesem Grunde:


1.
Mit wie vielen Mitarbeitern ist diese Abteilung besetzt?

2.
Welche Qualifikationen haben diese Mitarbeiter im Einzelnen?

3.
Aus welchen Gründen wurde z. B. in dem Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan 1708 eine externe Spitzenanwaltskanzlei (Redeker, Seltner und Dahs) ohne Rücksicht auf die Kosten, die Sie hier bitte benennen sollten, mit der Vertretung der Interessen der Stadt beauftragt und nicht die Anwälte der Stadt Hannover?

Klaus Neudahm

31.08.2012