Drucksache Nr. 1945/2007:
208. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Bothfeld, Lahe /
Büroansiedlungsprojekt "HDI-Gerling" und Fachmarktansiedlung "Im Ure"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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1945/2007
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208. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Bothfeld, Lahe /
Büroansiedlungsprojekt "HDI-Gerling" und Fachmarktansiedlung "Im Ure"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bauleitplanverfahren und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Durch die verkehrsgünstige Lage der Ansiedlungsvorhaben kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die zum Talanx-Konzern gehörenden und in Bothfeld bereits ansässigen Versicherungsgesellschaften des HDI beabsichtigen, im Zuge der Integration des Kölner Gerlingkonzerns die somit entstandene HDI-Gerling Sachversicherungsgruppe in einem zentralen Neubau unterzubringen. Hierzu werden Teilgesellschaften von Köln nach Hannover verlegt, außerdem sollen die im Stadtgebiet von Hannover verteilten Gesellschaften integriert werden. Die Ansiedlung "Neubau Zentrale HDI-Gerling" stärkt den Büro- und Verwaltungsstandort "nördliche Podbielskistraße" und liegt daher im besonderen städtischen Interesse. Grundstücksmäßige Voraussetzung war zur Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes der Kauf der Fläche eines bestehenden Gartenfachmarkts durch die Versicherungsgesellschaft. Als Ausweichgrundstück hat sich der Betriebsinhaber für eine im Stadteigentum befindliche Fläche nordöstlich der Kirchhorster Straße in der Flurbezeichnung "Im Ure", unmittelbar an der Auffahrt zur BAB 2 gelegen, entschieden.

Für das Grundstück des bestehenden Gartenfachmarkts und künftigen Büroansiedlungsprojekts stellt der Flächennutzungsplan zu einem Teil "Wohnbaufläche" und zu einem weiteren Teil "Allgemeine Grünfläche" dar. Mit dem 208. Änderungsverfahren soll eine Änderung in "Gemischte Baufläche" erfolgen. Für das verbleibende Grundstück des Betriebsinhabers des Gartenfachmarkts soll entsprechend der heutigen und künftigen Nutzung "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt werden. Des Weiteren wird in den Änderungsbereich die Fläche der ehemaligen Wendeschleife am bisherigen Stadtbahnendhaltepunkt Lahe einbezogen, um die Stadtbahntrasse entsprechend der heutigen Lage in den Flächennutzungsplan übernehmen zu können.

Für den Bereich des Ersatzstandortes für den Gartenfachmarkt stellt der Flächennutzungsplan in der geltenden Fassung bereits "Gewerbliche Baufläche" dar. Dem konkreten großflächigen Einzelhandelsprojekt entsprechend soll eine darauf abgestellte Darstellung einer "Sonderbaufläche - Garten- und Zoofachmarkt" erfolgen.

Wegen des inhaltlichen und auch zeitlichen Zusammenhanges wird das 208. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für beide Ansiedlungsprojekte eingeleitet.

Mit gesonderter Drucksache Nr. 1923 / 2007 wird ein förmlicher Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan beantragt. Dieser dient für die Ansiedlung des Garten- und Zoofachmarkts als Grundlage für die frühzeitige Beantragung der erforderlichen Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms bei der Region Hannover.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün kann erst im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeitet werden und wird im weiteren Verfahren den Beschlussvorlagen beigegeben.


Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 208. Änderung des Flächennutzungsplanes fortgeführt.
61.15 
Hannover / 21.08.2007