Der Entwurf des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1685 hat in der Zeit vom
14. Juni 2007 bis 13. Juli 2007 öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit ging eine Stellungnahme eines Bürgers, dessen Name aus Datenschutzgründen in einer vertraulichen Ergänzung zu dieser Drucksache genannt wird, mit Anregungen ein.
Die Anregungen im Einzelnen:
Es sei zu begrüßen, dass auf dem Gelände des Südbahnhofs eine Nachnutzung stattfinde, aber auch unverständlich, warum an einem Ort in der Südstadt der Einzelhandel konzentriert werden soll.
Die Nahversorgung weiter Kreise der Bevölkerung werde verschlechtert, da kein angemessener Anschluss an den ÖPNV vorhanden sei. 500 Meter Luftlinie zur Haltestelle Braunschweiger Platz bedeute eine wesentlich größere tatsächlich zurück zu legende Entfernung.
Anstelle der Förderung des Einkaufens mit dem PKW solle man den Betreiber des Discounters in der Seestraße dazu bewegen, diesen integrierten Standort zu erhalten. In diesem Geschäft sei immer guter Betrieb.
In der Bebauungsplanbegründung werde behauptet, der Standort sei wohnungsnah für 31.000 Einwohner. Es stelle sich die Frage, warum dann 83 Parkplätze festgesetzt seien. Auch wenn diese nach Geschäftsschluss von den Anliegern genutzt werden könnten, befriedige das nicht. Trotz des hohen Parkdrucks in der Südstadt sollten umweltfreundliche Fortbewegungsmittel und nicht das Auto gefördert werden. Ein mehr an Parkplätzen erzeuge auch ein mehr an Verkehr.
Stellungnahme der Verwaltung:
Unabhängig von Neuansiedlungen werden Schließungen von kleineren Lebensmittel-
märkten in der Südstadt vorgenommen, da sie nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. Deshalb hat die Stadt auch keine Möglichkeit, die Schließung des Marktes in der Seestraße zu verhindern. Märkte bis zu einer Größe von 800 m² Verkaufsfläche sind in diesen Bereichen planungsrechtlich aber weiterhin zulässig. Moderne Einzelhandelskonzepte erfordern jedoch größere Flächenpotentiale, die in den Blockstrukturen der Südstadt nicht vorhanden sind. Die nächstgelegenen integrierten Flächenpotentiale, welche diese Anforderungen erfüllen können, liegen im Bereich des Südbahnhofs.
Der Anschluss an den ÖPNV ist mit den Stadtbahnen in der Marienstraße sowie den Buslinien in der Achse Jordanstraße/Sallstraße ausreichend, wenn auch nicht optimal. Ob sich hier im Zuge der weiteren Entwicklung des Südbahnhofes eine Verbesserung erreichen lässt, muss zu gegebener Zeit geprüft werden.
Die Anzahl von 83 Stellplätzen liegt im mittleren Bereich der bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze für das Vorhaben (ca. 62 bis 114 Stellplätze). Sie ist nach Angaben des Vorhabenträgers erforderlich, um den Lebensmittelmarkt wirtschaftlich an diesem Standort betreiben zu können. Die Nutzung für die Anlieger außerhalb der Geschäftszeiten entlastet die Parkplatzsituation deutlich.
Es ist unbestritten, dass durch das Vorhaben zusätzlicher Verkehr entsteht. Die durch die neue Nutzung zusätzlich entstehenden Geräusche führen nicht dazu, dass die Richtwerte der TA-Lärm im Plangebiet und seiner Umgebung überschritten werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind weiterhin gewährleistet.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.
Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 ist als Anlage 7, die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün als Anlage 8 beigefügt.
Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.