Drucksache Nr. 1943/2015:
Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) als Ersatz für die abgängige Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße; gleichzeitig neuer Standort für die operativen Einheiten der Werkfeuerwehr der Deutschen Messe AG

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1943/2015 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1943/2015
1
 

Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) als Ersatz für die abgängige Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße; gleichzeitig neuer Standort für die operativen Einheiten der Werkfeuerwehr der Deutschen Messe AG

Antrag,


1. der Errichtung einer Feuer- und Rettungswache auf dem vorgenannten Grundstück zuzustimmen,

2. die Verwaltung zu beauftragen, das vorgenannte Grundstück für die o. g. Zweckbestimmung baureif zu entwickeln, die Bauleitplanung zu beginnen und
die notwendigen Beschlüsse in einem gesonderten Verfahren herbeizuführen,

3. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell zu untersuchen
und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren,

4. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und
Männer aus.

Kostentabelle

Die Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der
Folgedrucksachen. Durch das Entgelt der Deutschen Messe AG an die LHH für die Übernahme der einsatzbezogenen Leistungen ihrer Werkfeuerwehr kann ein Teil der Investitionssumme refinanziert werden.

Begründung des Antrages


Bedarf

Die Feuer- und Rettungswache 3 (FRW 3) in der Jordanstr. ist die flächenmäßig kleinste Feuer- und Rettungswache in Hannover. Hier sind ein Löschzug und zwei Rettungswagen untergebracht. Außerdem sind hier die Atemschutzwerkstatt und die Kräfte und Ausstattung für die Abwehr von atomaren, biologischen bzw. chemischen Gefahrstoffen (ABC-Gefahrenabwehr) für die gesamte LHH stationiert.
Zurzeit versehen auf der FRW 3 ca. 130 Kolleginnen/Kollegen – davon ca. 95 Einsatzkräfte rund um die Uhr – ihren Dienst.

Die Gebäude der Feuer- und Rettungswache weisen einen hohen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsanfor-
derungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den energetischen Standards. Die für die Feuerwehr sehr wichtige Atemschutzwerkstatt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einsatztätigkeit in der ABC-Gefahrenabwehr steht, entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, insbesondere was Funktionalität, Hygiene sowie Kapazitäten anbelangt. Die vorhandenen Stellplätze für die Funktionsfahrzeuge in den Hallen entsprechen nicht mehr den DIN-Vorschriften und ihre Anzahl deckt nicht den erforderlichen Bedarf. Weiterhin existiert nur eine Alarmausfahrt, die einen Engpass darstellt, da z.B. bei einer Baumaß-
nahme an der Straße, die Ausfahrt nur unter einem enormen baulichen Aufwand weiterhin zu nutzen wäre. Es besteht zudem die Gefahr, dass die FRW 3 durch ein einziges Ereignis (z.B. einer Leckage der in der Straße / Fußweg verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen, einem Verkehrsunfall oder Sabotage) komplett blockiert wird.

Durch die steigende Bevölkerungszahl seit dem Bau der FRW 3 ist es zu einem Aufgaben-
zuwachs, verbunden mit entsprechendem Personalzuwachs, gekommen, der eine räumliche Enge nach sich zieht, die nicht mehr zu kompensieren ist. Aktuell wird unter extrem beengten und unzureichenden Bedingungen gearbeitet.

Ohne umfassende Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten kann der Gebäude-
komplex nicht weiter als Feuer- und Rettungswache genutzt werden. Eine im Rahmen der Analyse des Standorts durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass eine Sanierung des Bestands nicht wirtschaftlich ist und eine Erweiterung auf dem bisherigen Grundstück Jordanstraße 34 a nicht realisiert werden kann. Ein Neubau ist daher erforderlich.

Begünstigend kommt für die LHH hinzu, dass die Deutsche Messe AG (DAMG) an die LHH mit der Anfrage herangetreten ist, inwieweit eine komplette Übernahme der einsatz-
bezogenen Aufgaben ihrer nebenberuflichen Werkfeuerwehr durch die Feuerwehr Hannover gegen Entgelt möglich wäre. Hierzu soll eine Kooperationsvereinbarung zwischen der LHH und der DMAG abgeschlossen werden. Eine ähnliche Kooperation zwischen der LHH und der Continental AG für den Standort der FRW 1 am Weidendamm besteht bereits.




Standortanalyse

Von der zum Messegelände nächstgelegenen FRW 3 an der Jordanstr. können die von der Polizeidirektion als Aufsichtsbehörde vorgegebenen kurzen Eingreifzeiten für eine Werkfeuerwehr jedoch nicht gewährleistet werden.
Die Verlegung der Feuer- und Rettungswache an einen Standort, von dem das Messe-
gelände innerhalb von ca. 5 Minuten Fahrzeit erreicht werden kann und gleichzeitig die Versorgung des städtischen Brandschutzbezirkes sichergestellt ist, ist vor einer Aufgabenübernahme erforderlich. Hierzu ist der Neubau einer Feuer- und Rettungswache an einem anderen, näher zum Messegelände gelegenen Standort, notwendig.

Im Rahmen einer Standortanalyse wurden verschiedene Grundstücke anhand eines Kriterienkataloges überprüft. Einfluss auf die Eignung eines Standortes als Feuer- und Rettungswache waren sowohl einsatztaktische, baurechtliche aber auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Aus einsatztaktischer Sicht ist die Erreichbarkeit des Messegeländes aber auch insbesondere der Südstadt, in max. 5 Minuten Fahrtzeit zwingend erforderlich. Neben der reinen Fahrzeit wurde auch die Anzahl der erreichbaren Einwohner in den Isochronenauswertungen analysiert. Einsatztaktischen Einfluss auf das Ergebnis hatte auch eine gute verkehrstechnische sowie stör- und stauunempfindliche Anbindung der Feuer- und Rettungswache an die Hauptalarmwege. Aus baurechtlicher Sicht wurde die städte-
bauliche Einbindung (Makrolage, Lärmemissionen etc.) sowie die zeitnahe Verfügbarkeit des Grundstückes berücksichtigt. Das Grundstück selbst erfordert eine Größe von ca. 12.000 bis 15.000 m², um eine Nutzfläche von ca. 6.000 m² realisieren zu können.

Vor dem Hintergrund dieses Kriterienkataloges wurden verschiedene Grundstücke in Kirchrode an der Bemeroder Straße/Lange-Feld-Straße aber auch in Döhren, Wülfel/Mittelfeld und Seelhorst sowie im Bereich des Pferdeturms geprüft.

Die Auswertung der Standortanalyse ergab, dass das ca. 14.000 qm große städtische Grundstück an der Lange-Feld-Str. am besten für einen neuen Standort geeignet ist. Andere überprüfte Flächen erwiesen sich als unzureichend. Im Gegensatz zu den an-
grenzenden Grundstücken ist das Grundstück an der Lange-Feld-Str. nicht mit Kleingärten bebaut, so dass hier kein Interessenkonflikt besteht. Lediglich für die erforderliche Not-
ausfahrt zur Bemeroder Straße werden ca. 3-4 Kleingärten in Randlage am Bahndamm benötigt. Das vorgesehene Grundstück ist ausreichend groß bemessen, um eine moderne, zeitgemäße und zukunftsfähige Feuer- und Rettungswache darauf zu errichten.

Baurecht

Aktuell besteht für die geplante Nutzung noch kein Baurecht. Für die Realisierung der FRW an diesem Standort müssen sowohl das Regionale Raumordnungsprogramm als auch der Flächennutzungs- und der Bebauungsplan geändert werden.
Im aktuell gültigen Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 (RROP 2005) befindet sich das Grundstück innerhalb der Freiraumsicherungsgrenze und darf nicht ohne entspre-
chende Prüfung und Anpassung im RROP 2005 bebaut werden. Diese Freiraumgrenze soll im neuen RROP 2016 zur Lange-Feld-Straße verschoben werden, so dass dieses Grundstück dann grundsätzlich bebaut werden könnte. Das RROP 2016 befindet sich in Aufstellung und wird voraussichtlich Ende 2016 in Kraft treten. Verantwortlich ist die Region Hannover.
Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das Grund-
stück noch als Fläche für Kleingärten dargestellt. Die notwendigen Bauleitplanverfahren
(F- und B-Plan) können erst nach Inkrafttreten des RROP 2016 abgeschlossen werden. Die vorbereitenden Maßnahmen hierfür können jedoch bereits parallel durchgeführt werden.

ÖPP-Modell

Aufgrund der vorhandenen und absehbar weiterhin hohen Bedarfe für Baumaßnahmen bei gleichzeitig begrenzten Investitionsmitteln ist die Verwaltung darauf angewiesen, als Ergänzung zu konventionell finanzierten Vorhaben, alternative Beschaffungsvarianten anzuwenden.
Aufgrund der Erfahrungen mit den in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekten erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem wirtschaftliche Lösungen.


Barrierefreiheit und Inklusion

Sämtliche Erfordernisse aus barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung von Gebäuden und
Freiflächen sowie für diese Nutzungen zutreffender Aspekte von Inklusion sollen im Zuge der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungen werden mit der Behinderten- beauftragten der LHH abgestimmt.


Energetischer Standard

Der Neubau soll mit Ausnahme der Fahrzeughallen beschlusskonform im Passivhaus- standard errichtet werden.


Terminplanung

Sofern die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells nachgewiesen werden kann und das RROP Ende 2016 in Kraft tritt, wird die Inbetriebnahme in 2019 angestrebt.
19 .1
Hannover / 07.09.2015