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Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover:
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern
Antrag,
folgende Besetzung der Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Schulausschuss festzustellen:
1. Mitglied:
Herr Ralf Kühnbaum-Grashorn
2. Mitglied:
Frau Claudia Jentsch
1. Stellvertretung:
N.N.
2. Stellvertretung:
N.N.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht für die Besetzung liegt gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Ausschüsse beim Stadtelternrat.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die bisherigen Mitglieder der Eltern erfüllten nicht mehr die Voraussetzungen, die nach der Verordnung bei der Berufung erfüllt sein müssen. Somit ist eine Sitzverlust eingetreten. Der Stadtelternrat hat ein neues Berufungsverfahren für die Gruppe durchgeführt und o.g. Mitglieder für den Schulausschuss benannt. Die Stellvertreter/innen sind noch nicht gewählt. Dieses wird in Kürze nachgeholt.
Nach § 110 Abs. 2 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) sind die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern stimmberechtigte Mitglieder im Schulausschuss und werden auf Vorschlag des Stadtelternrates vom Rat berufen.
42.21
Hannover / 10.09.2013