Drucksache Nr. 1937/2015:
Erhöhung des Zuschusses der Landeshauptstadt Hannover zum Mittagessenpreis an Ganztagsschulen von momentan 0,85 € auf 1,00 € pro Tellergericht

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1937/2015 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
 
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1937/2015
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Erhöhung des Zuschusses der Landeshauptstadt Hannover zum Mittagessenpreis an Ganztagsschulen von momentan 0,85 € auf 1,00 € pro Tellergericht

Antrag,

zu beschließen, dass der Zuschuss der Landeshauptstadt Hannover zum Mittagessenpreis an Ganztagsschulen von momentan 0,85 € auf 1,00 € pro Tellergericht erhöht wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigte profitieren gleichermaßen von der Bezuschussung.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 S - Investitionstätigkeit
Produkt 21101
Produkt 21601
Produkt 21701
Produkt 21801
Produkt 22101
Grundschulen
Haupt- und Relschulen
Gymnasien
IGSen und Schulen m. besond. päd. Profilen
Förderschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 650.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -650.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -650.000,00 €
Zu den Kosten:

Die angegebenen Aufwendungen beziehen sich auf ein Schuljahr bei einem Sachkostenzuschuss von 1,00 € pro Tellergericht:
· 62 Ganztagsschulen
· ca. 72.700 Essen pro Monat (aktueller Stand)
· 190 Essentage pro Schuljahr
· Erstattung aus BuT: ungefähr 18 %

Die Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 800.000,00 € (Aufwendungen für die Sachkostenzuschüsse für Essenausgabe und Abrechnungssystem = ca. 800.000 Essen jährlich x 1,00 € Zuschuss) werden durch Kostenerstattungen gemäß Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) um ca. 150.000,00 € gemindert.

Bei weiterem Ausbau der Ganztagsschulen und steigenden Teilnehmerzahlen erhöhen sich die Aufwendungen entsprechend.

Begründung des Antrages


Der Rat hat am 19.12.2013 das „Hannoversche Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen“ (Drucksache Nr. 2119/2013) beschlossen.

Vorrangiges Ziel ist es dabei, für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Senkung der Kosten für ein Mittagessen zu erreichen.

Mit der Drucksache Nr. 1423/2014 wurde ein Zuschuss der Landeshauptstadt Hannover zum Mittagessenpreis an den hannoverschen Ganztagsschulen in Höhe von 0,85 € beschlossen. Der stadtweite Zieldurchschnittspreis für ein Mittagessen an den Ganztagsschulen ist im Rahmen des hannoverschen Mittagessenkonzeptes mit durchschnittlich 2,80 € vorgegeben.

Der durchschnittliche Angebotspreis für ein Tellergericht betrug zum damaligen Zeitpunkt 3,65 €. Um den Zieldurchschnittspreis zu erreichen, wurde der Zuschuss der Landeshauptstadt Hannover auf eine Höhe von 0,85 € festgelegt.

Das Mittagessenkonzept wurde zum Schuljahr 2014 / 2015 an den hannoverschen Ganztagsschulen eingeführt.
Im Laufe dieses Schuljahres kamen neue Ganztagsschulen dazu, bestehende Cateringverträge wurden gekündigt oder aufgelöst, so dass es wiederholt zu neuen Ausschreibungen kam und neue Verträge mit Caterern geschlossen wurden.

Die Angebotspreise dieser neuen Verträge sind meist höher, als die vorherigen oder als der vorherige Durchschnittspreis von 3,65 €. Dies ist z.B. durch geringe Teilnehmerzahlen und ungünstige räumliche Gegebenheiten vor Ort bedingt.

Dadurch kam es insgesamt zu einer Erhöhung des stadtweiten Durchschnittspreises für ein Tellergericht von 3,65 € auf 3,80 €. Um den Zieldurchschnittspreis weiterhin zu gewährleisten, muss dementsprechend der Zuschuss um 0,15 € auf 1,00 € erhöht werden.

Berechnung:

durchschnittlicher Preis pro Tellergericht: 2,74 €
+ durchschnittlicher Preis für die Verteilung: 0,86 €
+ durchschnittlicher preis für das Abrechnungssystem: 0,20 €
durchschnittlicher Gesamtpreis: 3,80 €
./. Zieldurchschnittspreis gemäß DS 2119 / 2013 2,80 €
Differenz pro Tellergericht (Zuschusshöhe) 1,00 €



Eine Aufteilung des Zuschussbetrages wird erforderlich, sofern an einzelnen Ganztagsschulen nicht gleichzeitig die Verteilung des Essens und die Bereitstellung eines Abrechnungssystems von demselben Anbieter übernommen werden.

Die Aufteilung erfolgt im gleichen Verhältnis zu den durchschnittlichen Kosten:

Zuschussbetrag pro Tellergericht für die Verteilung: 0,80 €
Zuschussbetrag pro Tellergericht für das Abrechnungssystem: 0,20 €

Die finanziellen Fördermöglichkeiten durch das Bildungs- und Teilhabepaket sind auszuschöpfen. Die Caterer rechnen das Mittagessen direkt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der leistungsgewährenden Behörde, der Region Hannover, ab.
Das bedeutet, dass für durch das Bildungs- und Teilhabepaket geförderte Mittagessen kein Zuschuss der Stadt Hannover gewährt wird.
42.21 
Hannover / 07.09.2015