Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Sitzverlust von Ratsherrn Jens Allerheiligen
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsherrn Jens Allerheiligen im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsherr Jens Allerheiligen hat mit Schreiben vom 27. September 2024 schriftlich erklärt, dass er auf sein Ratsmandat zum 30.09.2024 verzichtet. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Abs. 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / Sep 30, 2024