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Zuwendung an den Verein für Integration und Bildung (V.I.B.) e. V. - Ausbildung im Non - Profit - Bereich - Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation
Antrag,
dem Verein für Integration und Bildung (V.I.B.) e. V. für ein Ausbildungsverhältnis im Non - Profit - Bereich eine Zuwendung in Höhe von insgesamt bis zu
1.739 €
aus dem Verwaltungshaushalt 2004, Unterabschnitt 0215 - Beschäftigungsförderung - Haushaltsstelle 1.0215.718100.6, Berufliche Ausbildung im Non - Profit - Bereich, zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Richtlinie für die Förderung von Ausbildung im Non - Profit - Bereich wurde mit der Absicht beschlossen, zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche zu akquirieren und Organisationen als Ausbildungsbetriebe zu gewinnen, die ohne finanzielle Unterstützung keinen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen können. Aufgrund der schlechten Ausbildungsplatzsituation für alle Jugendliche erfolgt grundsätzlich eine Förderung unabhängig vom Geschlecht.
Der Verein für Integration und Bildung hat sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Mitglieder die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes bekannt gemacht. Das Angebot war auch für Schwerbehinderte offen. Der Verein hat sich für diesen Auszubildenden entschieden, weil der junge Mann türkischer Abstammung trotz Realschulabschluß und hoher Motivation keinen Ausbildungsplatz gefunden hat.
Kostentabelle
Es entstehen die genannten finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Verein für Integration und Bildung hat einen Vertrag zur Ausbildung für den Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Bürokommunikation für die Zeit vom 1.9.04 bis zum 31.8.07 abgeschlossen. Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung 36 Monate. Der Ausbildungsvertrag wurde bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
Die Ausbildungsvergütung beträgt im 1. Ausbildungsjahr 360 € brutto zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung in Höhe von 74,88 €.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Zeit vom 1.9.04 bis zum 31.12.04 eine Zuwendung in Höhe von 1.440 € zur Ausbildungsvergütung zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversichung in Höhe von rd.299 € zu bewilligen. Das entspricht 100% der für diesen Zeitraum anfallenden Ausbildungskosten.
Haushaltsmittel stehen 2004 im Unterabschnitt 0215 - Beschäftigungsförderung - bei der Haushaltsstelle 1.0215.718100.6, Berufliche Ausbildung im Non - Profit - Bereich, zur Verfügung.
50.60 - 50.40 - 8/76
Hannover / 17.09.2004