Drucksache Nr. 1928/2026:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1924 Grundschule Gartenheimstraße
Veröffentlichungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
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1928/2026
3 (nur online)
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1924 Grundschule Gartenheimstraße
Veröffentlichungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1924 GS Gartenheimstraße und der Begründung in Anlage 2 zuzustimmen und
2. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Bebauungsplan hat die Aufgabe bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken zu regeln. Im konkreten Fall werden neue Baurechte begründet. Werden diese Baurechte anschließend ausgeübt, wird dies voraussichtlich Auswirkungen auf das Klima haben. Maßnahmen zum Klimaschutz sind in der Begründung unter Punkt 5 Umweltbelange / Umweltverträglichkeit behandelt.

Kostentabelle

Für die Flächen des Plangebiets besteht zurzeit noch ein Erbbaurecht zugunsten der Stadt Hannover, so dass keine Grunderwerbskosten entstehen.

Der Neubau der Schulmensa ist nicht Gegenstand dieses Rechtsetzungsverfahrens. Der Bebauungsplan schafft lediglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen.

Begründung des Antrages

Mit der Ausfstellung des Bebauungsplans Nr. 1924 soll der Schulstandort und die Investition in den Mensaneubau langfristig gesichert werden.

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat am 05.11.2025 (Drs. 15-2112/2025) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 20.11.2025 bis 19.12.2025 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 17.03. bis 20.04.2026 statt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / Sep 22, 2026