Drucksache Nr. 1928/2017 N1:
„SCHLAU Hannover e.V.“– Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Inhalt der Drucksache:

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1. Neufassung
1928/2017 N1
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Neufassung aus datenschutzrechtlichen Gründen

„SCHLAU Hannover e.V.“– Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „SCHLAU Hannover e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Der Verein hat seinen Sitz in der Asternstraße 2, 30167 Hannover. Die Internet-Seite lautet: www.schlau-hannover.de

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein sowohl beim Personaleinsatz als auch in der Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche berücksichtigt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.






Rechtslage - § 75 SGB VIII Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,


2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten
lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben
der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

Begründung des Antrages

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII wurde mit Datum vom 27.06.2017 beantragt.



Der Verein „SCHLAU Hannover e.V.“ besteht seit dem 19.04.2011, ist aber als „Schul!AG“ in anderer Form bereits seit 1996 tätig gewesen. Der Eintrag in das Vereinsregister erfolgte unter der Nummer: VR 201476 (siehe Anlage 1). Eine Bescheinigung liegt vor. Für die Jahre 2013 - 2015 liegt eine Bescheinigung des Finanzamtes zur Gemeinnützigkeit vor (siehe Anlage 2).

Zweck des Vereins ist: „die Förderung der Bildung und Erziehung, indem der Verein die Allgemeinheit über die Vielfalt von Lebensweisen, insbesondere von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*personen informiert und aufklärt“ (siehe Anlage 1 3: Satzung,
Seite 1 § 3 Zweck des Vereins).
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des Vereins ist „die Mitgestaltung gesellschaftlicher Diskussionsprozesse zum Thema sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.“ (a.a.O.)

Bereits vor der Gründung von „SCHLAU Hannover e.V.“ im Jahre 2011 wurde seit 1996 ein Jugendprogramm organisiert. Die Arbeit des Vereins findet hauptsächlich in den Klassen 7-10 mit dem Schwerpunkt Aufklärungs- und Antidiskriminierungsarbeit statt, wobei ein Peer-to-Peer Ansatz verfolgt wird. Über die Einsätze in den Schulen hinaus, wird der Verein bei Juleica Lehrgängen, in Jugendgruppenprozessen und anderen Projekten mit einbezogen.














„SCHLAU Hannover e.V.“ ist ein aktives Aufklärungs- und Antidiskriminierungsprojekt, welches mit seinen Aktivitäten das Ziel, Vorurteile und Klischees gegenüber Menschen aus dem LSBTIQ* (lesbischen, schwulen, bi, trans*, inter* und queeren) - Bereich abzubauen, verfolgt. Der hierbei benutzte Peer-to-Peer Ansatz beinhaltet, dass bewusst junge Menschen eingesetzt werden, welche die Workshops durchführen, damit mit den Jugendlichen auf Augenhöhe gearbeitet werden kann. Die ehrenamtlichen Teamer*innen werden nach festgelegten Kriterien aufgenommen, durch ein Grundqualifizierungsseminar vorbereitet sowie ständig persönlich, fachlich und didaktisch weiter geschult. Die Arbeit wird evaluiert, sodass eine beständige Qualitätskontrolle stattfindet, woraus wieder weitere Fortbildungen resultieren. Die Fokussierung auf Menschenrechtsbildung und Antidiskriminierungspädagogik bleibt aber weiterhin bestehen.

Der Verein ist Teil eines bundesweit bestehenden „SCHLAU- Konzeptes“ und arbeitet mit den anderen Landesverbänden von „SCHLAU“ in Form von Fortbildungen und gemeinsamen Veranstaltungen zusammen. Auch mit dem Verein „Queere Bildung e.V.“ gibt es einen engen und regelmäßigen Austausch. Ansonsten wird mit allen interessierten Einrichtungen der Jugendpädagogik zusammengearbeitet.

Stellungnahme der Verwaltung

„SCHLAU Hannover e.V.“ arbeitet bereits seit 2011 im Bereich der Jugendhilfe. Im Jahr 2016 hat der Verein 73 Veranstaltungen in Form von 65 Workshops (in 20 Schulen/Jugendeinrichtungen) und Aktionsständen zum Thema „sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt“ durchgeführt. Er deckt damit einen wichtigen Bereich der Jugendarbeit ab. Auch in dem sehr wichtigen Bereich „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ wurde ein Angebot gemacht.



Durch die langjährige, qualitativ und inhaltlich gut aufgestellte sowie ständig weiterentwickelte Arbeit des Vereines „SCHLAU Hannover e.V.“ sind die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII erfüllt. Durch sie wird ein nicht unwesentlicher Beitrag der Jugendhilfe geleistet.

Es wird daher empfohlen, dem Verein „SCHLAU Hannover e.V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.
51.5 
Hannover / 09.10.2017