Drucksache Nr. 1927/2026:
Aufhebung der Drucksache Nr. 0606/2024 „Auszahlung des vollständigen Kindergeldbetrages und Verdoppelung des Rentenbeitrages für Pflegeeltern im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem. §33 SGB VIII“

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
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Aufhebung der Drucksache Nr. 0606/2024 „Auszahlung des vollständigen Kindergeldbetrages und Verdoppelung des Rentenbeitrages für Pflegeeltern im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem. §33 SGB VIII“

Antrag,

zu beschließen, die Drucksache Nr. 0606/2024 „Auszahlung des vollständigen Kindergeldbetrages und Verdoppelung des Rentenbeitrages für Pflegeeltern im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII“ aufzuheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Aufhebung der Drucksache ergeben sich keine besonderen Auswirkungen auf einzelne Geschlechter. Die bisherige Rechtslage bleibt unverändert bestehen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit Drucksache Nr. 0606/2024 wurde beschlossen, Pflegeeltern rückwirkend ab dem 01.01.2024 den vollständigen Kindergeldbetrag auszuzahlen sowie den Rentenzuschuss zu verdoppeln. Die Maßnahmen sollten im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 33 SGB VIII umgesetzt werden.

Im Zuge der Vorbereitung der Umsetzung wurde die Beschlusslage einer vertieften rechtlichen, haushaltsrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Prüfung unterzogen. Dabei hat sich ergeben, dass die in der Drucksache vorgesehene Ausgestaltung keine hinreichend belastbare Grundlage für die beabsichtigte Leistungsgewährung bietet. Insbesondere bestehen rechtliche Bedenken hinsichtlich der Einordnung der vorgesehenen Leistungen als Leistungen nach den Vorschriften der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 33 und 39 SGB VIII.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Aufwendungen, die über die gesetzlich vorgesehenen Leistungen hinausgehen, nicht von anderen Leistungsträgern oder Jugendhilfeträgern erstattet werden. Die hierdurch entstehenden finanziellen Belastungen wären somit dauerhaft und vollständig aus Mitteln der Landeshauptstadt Hannover zu tragen.

Vor diesem Hintergrund ist eine rechtssichere Umsetzung der Drucksache Nr. 0606/2024 derzeit nicht gewährleistet. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sowie zur Vermeidung finanzieller Verpflichtungen ohne hinreichend abgesicherte Rechtsgrundlage ist die Aufhebung der Drucksache erforderlich.

Die Aufhebung erfolgt ausschließlich zur Sicherstellung einer rechtmäßigen Verwaltungspraxis und greift einer möglichen späteren politischen Befassung mit der Förderung von Pflegepersonen nicht vor.

Die Aufhebung erfolgt zur Wahrung der gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Anforderungen an das Verwaltungshandeln und ist daher geboten.

51.2 
Hannover / Sep 22, 2026