Drucksache Nr. 1920/2024:
Förderrichtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds „Sozialer Zusammenhalt“

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1920/2024 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1920/2024
1 (nur online)
 

Förderrichtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds „Sozialer Zusammenhalt“

Antrag,

der beigefügten Förderrichtlinie zuzustimmen und deren Inkrafttreten zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch das Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgt keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts oder des Alters der Betroffenen oder einzelner sozialer Gruppen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Durch das Inkrafttreten der Förderrichtlinie entstehen unmittelbar keine Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, die Ansätze für den Verfügungsfonds sind bereits in den jeweiligen Kosten- und Finanzierungsplänen der jeweiligen Drucksachen zur Festlegung eines Sanierungsgebietes berücksichtigt.

Begründung des Antrages

Seitdem die Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) mit der Veröffentlichung des Nds. Ministerialblattes 49/2015 vom 17.12.2015 in Kraft getreten ist, gibt es gem. Ziffer 5.3.1 Absatz 5 die Möglichkeit, einen Verfügungsfonds für Gebiete des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ einzurichten. Dort ist festgehalten, dass der Verfügungsfonds, wenn er zu 100% aus Städtebauförderungsmitteln finanziert wird, auch für nicht-investive (konsumtive) Maßnahmen gem. § 171 e Baugesetzbuch (BauGB) eingesetzt werden kann.

Im September 2018 wurde im Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte der Verfügungsfonds als Pilotprojekt gestartet und hat sich im Ergebnis als sehr geeignetes und wirksames Instrument der Städtebauförderung zur Erreichung der Sanierungsziele gezeigt. Durch Beschluss der Förderrichtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds „Sozialer Zusammenhalt“ soll dies formal für alle weiteren Sanierungsgebiete einheitlich geregelt werden. Es sollen ausschließlich Maßnahmen aus den Themenfeldern Intervention, Prävention und Image gefördert werden, wenn diese mindestens zwei Sanierungszielen entsprechen



Eine Förderung soll für Projekte zwischen 2.000,00 Euro und 10.000,00 Euro möglich sein. Der Verfügungsfonds soll dazu dienen, den Bewohnenden Mittel an die Hand zu geben, um Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Sanierungsgebiet eigenverantwortlich durchzuführen. Weitere Voraussetzungen für eine Projektförderung sind der Richtlinie (Anlage 1) zu entnehmen.

Zwischen Verfügungs- und Quartiersfonds bestehen mehrere Unterschiede:
Eine Förderung durch den Verfügungsfonds kann erst für Projekte ab 2.000,00 Euro eingesetzt werden. Der Quartiersfonds steht hingegen für niedrigschwellige Projekte zur Verfügung, die einen Förderrahmen von 2.000,00 Euro nicht überschreiten sollen. Der Verfügungsfonds wird aus Städtebauförderungsmitteln finanziert. Der Quartiersfonds ist aus städtischen Mitteln finanziert und kann gleichermaßen investiv und konsumtiv für möglichst niedrigschwellige Projekte eingesetzt werden, die den Sanierungszielen entsprechen.

Im Zusammenwirken beider Fonds kommt ein abgestuftes und sich gegenseitig ergänzendes Fördersystem zur Anwendung, um den gestiegenen Anforderungen zur Verbesserung der Teilhabe in den Sanierungsgebieten gerecht werden zu können.

Die Förderrichtlinie sieht außerdem vor, dass ein örtliches Gremium eine Empfehlung über die Vergabe der Mittel des Verfügungsfonds abgeben soll und die Verwaltung (Sachgebiet Stadterneuerung) die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft.
61.41 
Hannover / Sep 25, 2024