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Delegation von Zuständigkeiten
Antrag,
zu beschließen, die Organzuständigkeit bei Versetzungen von Beamten/-innen zu einem anderen Dienstherrn vom Rat auf den Oberbürgermeister zu delegieren.
Begründung
Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist die Organzuständigkeit bei Versetzungen von Beamten/-innen neu geregelt wurden. Gem. § 107 Abs. 4 S. 1 NKomVG beschließt bei der Stadt Hannover der Rat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister u.a. über die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn; der Rat kann diese Befugnisse dem Verwaltungsausschuss oder dem Oberbürgermeister übertragen.
Nach dem bisherigen Recht war der Oberbürgermeister als Organ zuständig, sodass die Versetzungen von Beamten/-innen zeitnah abgewickelt werden konnten. Aus Sicht der Verwaltung hat sich die jahrzehntelange Praxis bei Versetzungen von Beamten/-innen bewährt, sodass die Delegation vom Rat auf den Oberbürgermeister erforderlich ist. Die Verwaltung bittet, entsprechend zu entscheiden.
18:21/8
Hannover / 17.10.2012
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