Drucksache Nr. 1920/2012:
Delegation von Zuständigkeiten

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1920/2012
0
 

Delegation von Zuständigkeiten

Antrag,


zu beschließen, die Organzuständigkeit bei Versetzungen von Beamten/-innen zu einem anderen Dienstherrn vom Rat auf den Oberbürgermeister zu delegieren.


Begründung

Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist die Organzuständigkeit bei Versetzungen von Beamten/-innen neu geregelt wurden. Gem. § 107 Abs. 4 S. 1 NKomVG beschließt bei der Stadt Hannover der Rat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister u.a. über die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn; der Rat kann diese Befugnisse dem Verwaltungsausschuss oder dem Oberbürgermeister übertragen.

Nach dem bisherigen Recht war der Oberbürgermeister als Organ zuständig, sodass die Versetzungen von Beamten/-innen zeitnah abgewickelt werden konnten. Aus Sicht der Verwaltung hat sich die jahrzehntelange Praxis bei Versetzungen von Beamten/-innen bewährt, sodass die Delegation vom Rat auf den Oberbürgermeister erforderlich ist. Die Verwaltung bittet, entsprechend zu entscheiden.



18:21/8
Hannover / 17.10.2012

Kostentabelle

18.21 
 /