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Erweiterung des Maschparks
Antrag,
1. Grundlegendes:
a) der Beantragung einer Zuwendung mit dem Ziel der Realisierung des Projektes in Höhe von 4.335.000 € und einem städtischen Eigenanteil von 815.000 € zuzustimmen.
Über den Stand des Gesamtprojektes wird dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen, dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, dem Kulturausschuss sowie dem Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig (mind. quartalsweise) berichtet. Ziel ist, jederzeitige Transparenz über den Projektfortschritt und die Mittelverwendung sicherzustellen.
b) das mit dem Kulturentwicklungsplan beschlossene Kulturareal Maschpark im Rahmen der Maßnahme „Erweiterung des Maschparks“ mitzuentwickeln. Beispielsweise Licht- und / oder Wasserkunst sowie Kunst im öffentlichen Raum sollen bei der Entwicklung einbezogen werden. Zur Umsetzung sind Drittmittel einzuwerben. Eine gesonderte Beschlussdrucksache zur Konkretisierung des Kulturareals Maschpark wird den politischen Gremien vorgelegt.
c) nicht-investive Aufwendungen des Projektes von den zuständigen Ausschüssen freizugeben, nach Vorberatung und auf Empfehlung eines eigens einzurichtenden Projektbeirates. Dem Beirat gehören Vertreter*innen der Dezernate II, V, VI und VII sowie 4 Mitglieder des Rates (zu besetzen nach d’Hondt) an. Damit soll insbesondere die ressortübergreifende Ausstattung sowie die zielgerichtete Durchführung von Veranstaltungen in einem der wichtigsten Parks Hannovers sichergestellt werden.
2. der Ausgestaltung der Culemannstraße folgende Rahmenbedingungen zugrunde zu legen:
- Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in Süd-Nord-Richtung
- Herausnahme der Culemannstraße aus dem Hauptverkehrsstraßennetz
- Prüfung der Möglichkeiten zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
3. Die Ausführungsplanung wird den Ratsgremien nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.
4. Spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme der Maßnahme gemäß Punkt 2. wird die Aufhebung der Einbahnstraßenreglung als Fuß- und Radwegetrasse durchgeführt und die Culemannstraße vollständig für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt (An- / Belieferung und Versorgungsfahrzeuge zu den Gebäuden RHP 1 (Bauverwaltung) und Restaurant Loretta‘s frei).
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Maßnahmen erforderlichen straßenrechtlichen Einziehungsverfahren durchzuführen.
6. Im Zielbild verbleiben damit Fuß- und Radwege in einer befestigten Breite von max. 7,50 m, die sowohl der Bedeutung der Verbindung zwischen Innenstadt und Maschsee entsprechen als auch die Erschließung der anliegenden Nutzungen gewährleisten. Dabei soll auch die Anordnung als Fahrradstraße geprüft werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet.
Das Projekt führt zu einer Zunahme des Grünvolumens, fördert die Kalt- und Frischluftversorgung der Innenstadt, setzt Anreize für eine klimafreundliche Mobilität, schont Ressourcen durch Entsiegelung vorhandener Verkehrsinfrastruktur und durch die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Ressourcen und hat damit insgesamt positive Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.55102.909 | Parkanlagen, Grünzüge, so.M. |
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€4,335,000.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€5,150,000.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
(€815,000.00) |
|
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€0.00 |
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Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55102 | Öffentliches Grün |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
€289,144.50 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€16,000.00 |
Abschreibungen |
€343,505.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€12,225.00 |
Transferaufwendungen |
€0.00 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
(€82,585.50) |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
(€82,585.50) |
|
Begründung des Antrages
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt vor dem Hintergrund dringend notwendiger Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen, den Maschpark mit den Grünflächen entlang der Leine zu verknüpfen. Durch die Entsiegelung von ca. 50 % der heutigen Verkehrsflächen der Culemannstraße entstehen ca. 8000 m² neue grüne, klimawirksame Flächen, die neben den positiven Wirkungen für die Klimawandelanpassung als kühlender und vielfältig nutzbarer innenstadtnaher Naherholungsraum genutzt werden können. Der denkmalgeschützte Maschpark als erster kommunaler Park, der 1913 am Neuen Rathaus gebaut wurde, erhält als grünes Herzstück im Zentrum die Chance, durch die Erweiterung an seine historische Größe anzuknüpfen. Wegebeziehungen, die durch die heutige beidseitig befahrene Hauptverkehrsstraße abgeschnitten sind, fügen sich mit den Grünflächen entlang der Leine neu zusammen.
In der eingereichten Projektskizze für das Förderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“, die am 05.06.2024 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages als förderwürdig ausgewählt wurde, war vorgesehen, die Culemannstraße für den Kfz-Verkehr zu sperren und ca. 10.000 m² Fläche zu entsiegeln und den Maschpark bis zur Leine zu erweitern.
Abweichend davon wird in dem in der zweiten Stufe des Förderprogramms einzureichenden Zuwendungsantrag ein Erhalt der Culemannstraße zunächst als Einbahnstraße vorgesehen.
Der Radweg wird parallel zur Fahrbahn mit einem Trennstreifen geführt. Dadurch kann er als zusätzliche Veloroute zwischen Maschsee und Innenstadt genutzt werden. Durch die Einbahnstraßenregelung wird der Kfz-Verkehr von heute ca. 11.000 Fahrzeugen/Tag etwa halbiert. Die Richtungswahl für die Einbahnstraße von Süden nach Norden bringt dem vielgenutzten Naherholungsraum rund um den Maschsee in den Nachmittagsstunden eine verkehrliche Entlastung. Die Culemannstraße wird auch aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen herausgenommen werden und zunächst als Tempo 30 - Strecke ausgewiesen. Spätestens 12 Monate nach Fertigstellung ist davon auszugehen, dass sich die Veloroute etabliert hat und der verbliebene Kfz-Verkehr auf die umliegenden Straßen ausweichen kann, ohne dass deren Knotenpunkte über Gebühr belastet werden.
Parkspaziergänger*innen finden neue entspannte Flaniermöglichkeiten vom Maschpark in die landschaftlich und naturnah geprägten Grünflächen entlang der Leine durch neue Wege-verknüpfungen und baulich besonders gestaltete Überwege auf der verbleibenden Straße. Der Fluss soll besser erlebbar werden, Aufenthalts- und Nutzungsmöglichkeiten in diesem Teil des Parks sollen verbessert werden.
Mit einer Anpassung der Breiten für Fahrbahn, Rad- und Fußwege können in diesem Entwurf ca. 8.000 m² entsiegelt werden und 50 % des Kfz-Verkehrs reduziert werden. Die genaue Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung und orientiert sich an dem Ziel einer maximal möglichen Entsiegelung. Die Erweiterung des Maschparks mit zusätzlichen Bäumen, Sträuchern und offenen Vegetationsflächen bis zur Leine bleibt damit ein wichtiger Baustein zur besseren Versorgung der überhitzten Innenstadt mit kühleren Luftmassen.
Das mit dem Kulturentwicklungsplan beschlossene Kulturareal Maschpark soll im Rahmen der Maßnahme Maschparkerweiterung mitentwickelt werden. Beispielsweise Licht- und/ oder Wasserkunst sowie Kunst im öffentlichen Raum sollen bei der Entwicklung einbezogen werden. Zur Umsetzung sind Drittmittel einzuwerben. Eine gesonderte Beschlussdrucksache zur Konkretisierung des Kulturareals Maschpark wird den politischen Gremien vorgelegt.
Vor Erteilung eines verbindlichen Zuwendungsbescheides ist in einem weiteren Schritt der Fördermittelantrag zu konkretisieren und ein politischer Beschluss des Rates der Landeshauptstadt vorzulegen, der das Projekt im Grundsatz befürwortet und die notwendigen Eigenmittel i. H. v. 815.000 € im Haushalt vollständig absichert.
Zur Nutzung des Förderprogramms und Bindung der Finanzmittel bedarf es noch in 2024 eines politischen Beschlusses, damit Anfang 2025 über die Zuwendung positiv entschieden werden kann.
67.2 / Dez. V
Hannover / Sep 25, 2024