Drucksache Nr. 1916/2014:

Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Schulausschuss
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In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
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1916/2014
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)

Antrag, zu beschließen:

Die Konsolidierung des Haushalts wird durch ein weiteres Haushaltssicherungskonzept fortgesetzt.

Das Haushaltssicherungskonzept IX (HSK IX) umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2017 und hat ein Volumen von 34.300.000 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS 1278/2003) können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages



I. Rechtslage
Gemäß § 110 Abs. 4 und 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Als Mindestbedingung gelten ein Ausgleich des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen.
Kann der Haushaltsausgleich nach der Mittelfristplanung auch im zweiten Jahr nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraumes der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in zukünftigen Jahren vermieden werden kann.


II. Finanzlage

Die für HSK IX maßgebliche mittelfristige Ergebnisplanung, die zum Haushalt 2014 als Anlage 1 vorgelegt worden ist, weist für 2017 ein Defizit von 34.343.091 € aus. Um der gesetzlichen Vorgabe nach § 110 NKomVG nachzukommen, ist dieses Defizit bis 2017 auszugleichen.

Die Finanzlage hat sich seitdem deutlich verschlechtert. Für 2014 wird derzeit aufgrund des Gewerbesteuereinbruchs ein negatives Ergebnis in Höhe von 128 Mio. € prognostiziert. Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2015 weist ein Defizit in Höhe von 88 Mio. € aus; in der mittelfristigen Finanzplanung steigt das Defizit auf 140 Mio. € im Jahr 2018.

Der Ansatz der Gewerbesteuer ist bis 2018 planerisch mit 500 Mio. € festgesetzt. Diese Größe entspricht einer Auswertung der Gewerbesteuer der letzten fünfzehn Jahre sowie der Zugrundelegung der zukünftigen Entwicklung. Dabei wurden Sondereffekte nivelliert und eine stabile Konjunktur unterstellt. Gewerbesteuererträge sind weder planerisch noch im Ergebnis unendlich steigerungsfähig oder auch nur stabil. Es muss davon ausgegangen werden, dass es immer wieder Jahre mit unvorhersehbaren Gewerbesteuereinbrüchen, wie 2009 oder 2014, oder aber durch Sondereffekte bedingte Jahre mit sehr hohem Gewerbesteueraufkommen, wie 2012, gibt. Die Beobachtung der Gewerbesteuer der letzten fünfzehn Jahre zeigt, dass diese sich weitestgehend in einem Fünf-Jahres-Zyklus bewegt.






Bereinigt um die Sondereffekte, wird deutlich, dass sich die Gewerbesteuer auf einem Niveau von 500 Mio. € bewegt. Dieser Wert wird daher auch in der Mittelfristplanung zugrunde gelegt. An dieser Ertragsgröße müssen sich die Aufwendungen insgesamt orientieren, wenn es nicht dauerhaft zu Defiziten und Liquiditätskrediten - und damit einer permanenten Haushaltssicherung - kommen soll.
Anders als die Ertragsseite entwickelt sich die Aufwandsseite derzeit kontinuierlich steigend. Während die Gewerbesteuer im Vergleich zum Jahr 2012 um 85 Mio. gesunken ist, ist der Personalaufwand um 73 Mio. € gestiegen. Letzteres liegt vor allem an den im Vergleich zur Vergangenheit höheren Tarifsteigerungen sowie dem notwendigen Stellenaufbau. Darüber hinaus zeigen auch der Sachaufwand und die Sozialleistungen eine deutlich steigende Tendenz. Ein Grund dafür sind z.B. die steigenden Flüchtlingszahlen.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass das mit dieser Drucksache vorgelegte Einsparvolumen nicht ausreichen wird, um die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Hannover wieder herzustellen. Der Haushaltsausgleich ist jedoch nicht nur rechtlich zwingend, sondern das grundlegende Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik. Um dieses Ziel zu erreichen und auch um das Investitionsvolumen ausweiten zu können, ist das Volumen von HSK IX in einem nächsten Bearbeitungsschritt deutlich zu erhöhen. Angesichts der Planungsunsicherheiten und um eine noch erreichbare Zielvorgabe zu setzen, soll sich das Volumen nach derzeitiger Auffassung an dem Plandefizit des Haushaltsentwurfes 2015 orientieren, also 88 Mio. €. Davon sind 34,3 Mio. € bereits planerisch umgesetzt, wie nachfolgend aufgezeigt wird.


III. Struktur

HSK IX gliedert sich in vier Blöcke:




1. Dezernatsquote

Insgesamt sind durch Einzelmaßnahmen der Dezernate 12,5 Mio. € einzusparen. Die Vorgabe pro Dezernat erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel, der sowohl die Anzahl der Stellen als auch den Anteil am gesamten Personal- und Sachaufwand berücksichtigt.

Eine Dokumentation der vorgesehenen Dezernatsmaßnahmen des HSK IX ist in Form einer Maßnahmenübersicht dieser Drucksache als Anlage beigefügt.
Der Katalog umfasst 104 Einzelmaßnahmen. Die Haushaltskonsolidierungseffekte setzen sich zusammen aus Ertragserhöhungen von 4,9 Mio. €, Absenkungen bei den Sachaufwendungen von 6 Mio. € und bei den Personalaufwendungen von 1,6 Mio. € (ca. 21 Stellen).

Sollte sich im Verlauf des Konsolidierungszeitraums zeigen, dass Einzelmaßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang zu realisieren sind, ist die vorgesehene Ergebnisverbesserung durch andere Maßnahmen in dem jeweiligen Dezernat zu kompensieren.


2. Restriktive Haushaltsbewirtschaftung

Wie in den bisherigen Haushaltskonsolidierungsprogrammen soll auch weiterhin bis zum Haushaltsjahr 2017 durch eine sehr restriktive Haushaltsführung eine Einsparung von 12,5 Mio. € erwirtschaftet werden. Hierbei handelt es sich um eine anspruchsvolle Zielvorgabe, da die Planansätze in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich abgesenkt worden sind.

Die Bewirtschaftungsvorgaben für die Haushalte 2015 bis 2017 sind deshalb weiterhin stringent fortzuführen und nur durch eine aktive Unterstützung im Dezernatscontrolling erfüllbar.


3. Beteiligungen

Von den Beteiligungsunternehmen sind 5 Mio. € zu erbringen.

Die Entwicklung der Beteiligungsunternehmen ist uneinheitlich. Während einige in den zurückliegenden Jahren gute und steigende Jahresergebnisse erzielt haben, sind bei den konjunkturabhängigen Unternehmen, wie z.B. Flughafen Hannover, die Auswirkungen der Finanzkrise noch nicht abschließend überwunden. Auch bei den Unternehmen, die unter einem besonderen Wettbewerb stehen, wie z.B. union-boden gmbH und Stadtwerke Hannover AG werden zurzeit die Ergebnisse der Vorjahre nicht erreicht.

Auch vor dem Hintergrund, dass die Beteiligungen bereits in den vorangegangenen Haushaltssicherungskonzepten regelmäßig Beiträge erbracht haben, ist eine erneute Steigerung als ambitioniertes Ziel zu bezeichnen. Dennoch geht die Verwaltung davon aus, dass der HSK-Beitrag, vor allem von der Stadtwerke Hannover AG und der Sparkasse Hannover erbracht werden kann. Insbesondere die Ergebnis- und Gewinnsituation der Stadtwerke Hannover AG dürfte sich ab 2017 wieder bessern. Einerseits entfallen bis dahin Projektkosten, andererseits ist von gesetzlichen Regelungen zur Rentabilität von Gaskraftwerken auszugehen. Darüber hinaus sollte die Sparkasse im Konsolidierungszeitraum ihre Gewinnabführungen um mindestens 1 Mio. € erhöhen.




4. Optimierung Geschäftsprozesse

Durch die Optimierung von Geschäftsprozessen bei der LHH sollen über eine Reduzierung von Sachaufwendungen, der Generierung zusätzlicher Erträge oder der Streichung von Stellen insgesamt 4,3 Mio. € eingespart werden. Im Rahmen beteiligungsorientierter Verfahren ist zu prüfen, ob Prozesse, ggf. auch fachbereichsübergreifend, durch Technikunterstützung oder organisatorische Veränderungen in ihrer Effektivität und Effizienz verbessert werden können. Neben der Effizienzsteigerung und einer Kostenreduzierung soll natürlich auch eine Dienstleistungsverbesserung für die Einwohnerinnen und Einwohner angestrebt werden.

Zur Umsetzung dieses HSK-Blockes wurden die Dezernate aufgefordert, pro Fachbereich jeweils mindestens einen eigenen und einen fachbereichsübergreifenden Prozess zu benennen. Konkrete Einsparsummen für diese Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

Anhand der noch zu ermittelnden Einsparpotentiale und der voraussichtlich erforderlichen Investitionsbedarfe soll zeitnah eine Priorisierung der gemeldeten Prozessoptimierungen erfolgen. Auf dieser Grundlage wird dann über eine konkrete Zeitleiste der Abarbeitung und ggf. über die Inanspruchnahme externer Beratung entschieden. Mit der Vorlage des ersten Haushaltssicherungsberichtes zu HSK IX wird die Verwaltung über den Sachstand der konkreten Maßnahmen berichten.

Bei Nichterfüllung dieses Einsparvolumens ist über die Form der Kompensation zu entscheiden.




IV. Prämissen der Umsetzung

Um eine einheitliche Vorgehens- und Abrechnungsweise zu ermöglichen, werden für HSK IX folgende Prämissen zugrunde gelegt:
  • Einsparungen werden auf der Grundlage des Haushaltplans 2014 erbracht.
  • Ertragserhöhungen und Aufwandsreduzierungen sind dauerhaft zu erbringen, damit ein haushaltskonsolidierender Effekt entsteht. Einmalige Absenkungen eines Planansatzes oder einmalige Mehreinzahlungen sind nicht ausreichend.
  • Der Gesamtbetrag des HSK-Volumens ist spätestens bis Ende des Haushaltsjahres 2017 zu erbringen. Außerhalb des HSK-Zeitraums zu realisierende Ergebnisverbesserungen können nur in Ausnahmefällen anerkannt werden.
  • Beim Personalabbau werden auch kw-Vermerke berücksichtigt. Die Einsparung wird stellenscharf mit den von der KGSt für 2014 festgelegten Kosten für einen Arbeitsplatz berechnet.

  • Die in der Anlage aufgeführten Dezernatsmaßnahmen, die bereits in 2015 umsetzbar sind, werden als zwangsläufige Veränderungen zum Verwaltungsentwurf 2015 aufgenommen.

  • Die Abrechnung der Einsparungen erfolgt mit dem Jahresabschluss 2017.
  • Wenn HSK-Beiträge nicht oder nicht in voller Höhe erbracht werden können, müssen diese durch Ersatzmaßnahmen im selben Dezernat kompensiert werden.


V. Controlling HSK IX

Das Controlling zur Umsetzung von HSK IX übernimmt der Fachbereich Finanzen. Ein Zwischenstand über den Gesamtverlauf erfolgt im Rahmen eines Haushaltssicherungsberichts.

Die Endabrechnung wird im Jahr 2018 auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2017 vorgenommen.








VI. Ausblick: Fortsetzung von HSK IX (HSK IX+)

Nach derzeitiger Einschätzung wird die Verwaltung voraussichtlich zur Einbringung des Haushalts 2016 in einer erneuten Drucksache vorschlagen, das Konsolidierungsvolumen von HSK IX um 53,7 Mio. € zu erhöhen und die Laufzeit um ein Jahr (bis 2018) zu verlängern.


HSK IX soll zwei zusätzliche Blöcke (Stelleneinsparquote und Doppelhaushalt) erhalten. Der Block „Geschäftsprozessoptimierung“ wird inhaltlich und volumenmäßig deutlich erweitert. Die endgültige Höhe des Konsolidierungsvolumens soll erst in Kenntnis des zweiten Quartalsberichts 2015 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2016/19, also im August 2015, festgelegt werden.



1. Stelleneinsparquote


Vergleicht man die beiden größten Einzelpositionen der Ertrags- und Aufwandsseite - Gewerbesteuer und Personalaufwand - so zeigt sich ab dem Planjahr 2015, dass der Personalaufwand über der Höhe der Gewerbesteuererträge liegt.



Dieser Entwicklung wird dadurch entgegen gewirkt, dass ab 2016 neue Stellen noch restriktiver genehmigt und bis 2018 1,25 % der Stellen jährlich abgebaut werden. Im Ergebnis wird der Stellenplan damit gedeckelt und im Konsolidierungszeitraum eine Einsparung von 18,75 Mio. € erzielt (6,25 Mio. € pro Jahr).


2. Doppelhaushalt


Als zusätzlicher Konsolidierungsblock beabsichtigt die Verwaltung, dem Rat 2017 erstmals einen Doppelhaushalt (2017/18) vorzulegen. Die Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass damit die Steigerungsraten bei den Aufwendungen erheblich abgeflacht werden können. Der Konsolidierungseffekt wird derzeit auf 10 Mio. € geschätzt.



3. Geschäftsprozesse, Aufgabenkritik und Reorganisation


Der Block „Geschäftsprozesse“ wird um die Ansätze „Aufgabenkritik“ und „Reorganisation“ erweitert und um 25 Mio. € auf dann 29,3 Mio. € aufgestockt. Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, soll dabei ein strategischer Ansatz verfolgt und nicht mit dem „Rasenmäher“ vorgegangen werden. Die Verwaltung wird bis Mitte 2015 analysieren, welche Handlungsfelder des städtischen Aufgabenspektrums strategisch neu ausgerichtet werden könnten, und das erzielbare Konsolidierungspotenzial einschätzen. Sollte sich die sehr ambitionierte Einsparvorgabe von 29,3 Mio. € in dieser Höhe als nicht umsetzbar erweisen, wird über Kompensation beispielsweise durch Ertragssteigerungen zu entscheiden sein.


20 / II
Hannover / 11.09.2014