Drucksache Nr. 1915/2025:
Grundinstandsetzung der Leinertbrücke ü. d. Ihme

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1915/2025
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Grundinstandsetzung der Leinertbrücke ü. d. Ihme

Antrag,

der Mittelfreigabe von 1.500.000 € und dem Baubeginn zur Grundinstandsetzung der Leinertbrücke ü. d. Ihme, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen:



Kostenstelle: 66320541
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Brückenunterhaltung

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2026 und 2027 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilergebnishaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und einer behindertengerechten Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Sach- und Dienstleistungen €1,500,000.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€1,500,000.00
   
  

Begründung des Antrages

Ausgangslage

Bei der 1961 bis 1963 errichteten und 1991 bis 1993 zuletzt sanierten Brücke handelt es sich um eine dreifeldrige Spannbetonbrücke mit zwei nebeneinanderliegenden Überbauten. Die Brücke überführt den Fuß- und Radverkehr, den Straßenverkehr sowie zwei Gleise der Üstra über die Ihme (vgl. Anlage 1).

Die beiden Überbauten liegen auf Stahlbetonwiderlagern und zwei Stahlbetonpfeilern am Uferrand. Die Überbauten besitzen eine Gesamtstützweite von 105 m, die Einzelstützweiten der Felder betragen 25,5 m – 54 m – 25,5 m. Die beiden Überbauten sind durch eine 4 cm breite, abgedeckte Längsfuge voneinander getrennt und ergeben zusammen eine Querschnittsbreite von 31,5 m. Der Querschnitt setzt sich aus jeweils zwei Geh- und Radwegen mit 5,75 m Breite und zwei Fahrbahnen mit jeweils 6 m Breite sowie einen 8 m-breiten Gleisbereich der Üstra in Brückenmitte zusammen.

Bei zurückliegenden Bauwerksinspektionen wurden u.a. zunehmende Schäden der Brückenbeläge im Bereich der Fahrbahn und den Seitenanlagen sowie Korrosionsschäden an den Lagern und Straßenabläufen festgestellt. An der Überbauunterseite sind Feuchtigkeitsaustritte ersichtlich, die eine Undichtigkeit der Überbauabdichtung bestätigen. Das Stahlgeländer besitzt lokale Schäden am Korrosionsschutz und grundsätzlich an der Deckbeschichtung (vgl. Anlage 2). Die Widerlager sind in einem guten Zustand.

Beginnend im Jahr 2017 erfolgte eine Brückennachrechnung nach der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes. Dabei ermittelte Defizite können durch eine Änderung (Leichterung) des Belages auf der Seitenanlage behoben werden, sodass das Bauwerk eine ausreichende Trag- und Gebrauchsfähigkeit behält.

Sanierungen im Bereich beider Stadtbahngleise erfolgten bereits in den Jahren 2020 und 2024.

Beschreibung des Vorhabens

Aufgrund der vorgenannten festgestellten Schäden und rechnerischen Defizite sind für eine weitere dauerhafte Nutzung folgende Maßnahmen zum Erhalt und zur Instandsetzung geplant (s. Anlage 3):


1. Der Belag der Überbauten, sowie die gesamte Bauwerksabdichtung sind stark sanierungsbedürftig und müssen erneuert werden.

2. Dabei erfolgt die Brückenleichterung durch einen geänderten Belagsaufbau in den Seitenanlagen.

3. Der Überbaubeton ist lokal instand zu setzen.

4. Die Längsfuge zwischen den beiden Überbauten ist zu reinigen.

5. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit ist das Brückengeländer lokal instand zu setzen und grundsätzlich neu zu beschichten.

6. Der Korrosionsschutz der Lager ist zu erneuern

7. Die Brückenentwässerung ist instand zu setzen.

Bauablauf

Die Grundinstandsetzung der Leinertbrücke erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt (1. BA) erfolgt die Sanierung des nördlichen Überbaus (Fahrtrichtung stadtauswärts). Im zweiten Bauabschnitt erfolgt dann die Sanierung des südlichen Überbaus (Fahrtrichtung stadteinwärts). Der jeweilig im Bau befindliche Überbau wird für den Individualverkehr voll gesperrt und der Zwei-Richtungsverkehr auf den anderen Überbau verlegt. Der Stadtbahnverkehr kann in beiden Bauabschnitten weiterhin zweigleisig verkehren und wird durch die Baumaßnahme nicht beeinflusst.

Bauzeit

1. BA: Beginn der Osterferien 2026 bis Ende der Sommerferien 2026 (23.03. bis 12.08.2026)

2. BA: Beginn der Osterferien 2027 bis Ende der Sommerferien 2027 (22.03. bis 18.08.2027).

Bauzeitliche Verkehrsführung

1. BA (nördl. Überbau / stadtauswärts) (vgl. Anlage 4, S. 1):
Der nördliche Überbau ist sowohl für den Fuß- und Radverkehr als auch für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf der Fahrbahn voll gesperrt. Der Verkehr wird auf den südlichen Überbau verlegt. Dem MIV steht durchgehend ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung.

Die Verschwenkung des MIV erfolgt auf der östlichen Seite des Bauwerks im Bereich des Knotenpunktes Braunstraße. Auf der westlichen Seite des Bauwerkes erfolgt die Verschwenkung durch eine signalisierte Querung der Gleise zwischen dem Knotenpunkt Am Küchengarten und dem Bauwerk.

Der Fuß- und Radverkehr wird auf dem Bauwerk ebenfalls im Zwei-Richtungsverkehr auf der Seitenanlage des südlichen Bauwerks geführt. Die Überführung auf die südliche Bauwerkseite erfolgt mittels der vorhandenen, signalisierten Querungsmöglichkeiten in den Knotenpunkten Am Küchengarten und Braunstraße. Die Unterquerung des Bauwerks am westlichen Ihmeufer sowie die beidseitigen Zuwegungen vom Knotenpunkt Braunstraße stehen dem Fuß- und Radverkehr auch während der Bauzeit zur Verfügung.

2. BA (südl. Überbau / stadteinwärts) (vgl. Anlage 4, S. 2):
Die Verkehrsführung erfolgt analog zum 1. BA. Während der Bauarbeiten am südlichen Überbau ist dieser sowohl für den Fuß- und Radverkehr als auch für MIV auf der Fahrbahn voll gesperrt. Der Verkehr wird auf den nördlichen, bereits sanierten Überbau verlegt. Dem MIV steht wiederum durchgehend ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung.

Wie im 1. BA erfolgt die Verschwenkung des MIV im Bereich des Knotenpunktes Braunstraße und durch eine signalisierte Querung der Gleise zwischen dem Knotenpunkt Am Küchengarten und dem Bauwerk. Der Fuß- und Radverkehr wird, ebenso wie im 1. BA, mittels der vorhandenen, signalisierten Querungsmöglichkeiten in den Knotenpunkten Am Küchengarten und Braunstraße auf die andere Bauwerksseite geführt. Auch im 2. BA bleibt die Unterquerung am Ihmeufer und die Zuwegungen für den Fuß- und Radverkehr vom Knotenpunkt Braunstraße aus nutzbar.

Kosten

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 1,5 Mio. €.

66.3 
Hannover / Sep 16, 2025