Drucksache Nr. 1915/2015:
Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1915/2015
1
 

Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee

Antrag,

1. dem Umbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.200.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101071

Bezeichnung Gemeindestraßen / Lavesstraße

Zur Finanzierung der Baumaßnahme sind Verpflichtungserklärungen zu Lasten 2016 bzw. 2017 vorhanden und entsprechende Haushaltsmittel im Teilfinanzhaushalt 66 etatisiert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101071
Gemeindestraßen / Lavesstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 455.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.200.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -745.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101071
Gemeindestraßen / Lavesstraße
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 11.375,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 108.998,45 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 30.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 18.625,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -37.250,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 209.605,04 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -100.606,59 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -137.856,59 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung gehört zu den Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr.


Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 70.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.


Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Lavesstraße stellt sich insgesamt im Stadtgebiet vom Thielenplatz über die Straße Schiffgraben bis zur Berliner Allee als innerstädtische Geschäftsstraße mit einem starken Fußgänger- und Parksuchverkehr dar. Mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 5000 Fahrzeugen am Tag ist die Lavesstraße nur durchschnittlich stark beansprucht. Ein erhöhter Durchgangsverkehr kann nicht beobachtet werden. Die Straße wird von der Buslinie 121 vom Ernst-August-Platz bis zum Engesohder Friedhof befahren.

Der zu erneuernde Teilbereich der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee befindet sich insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand. Die Fahrbahn weist in weiten Bereichen starke Setzungen und Rissbildungen auf und genügt in ihrem Aufbau nicht mehr den technischen Anforderungen an die Tragfähigkeit. Aufgrund des sehr schlechten Fahrbahnzustandes musste die zulässige Geschwindigkeit abschnittweise auf 30 km/h beschränkt werden.

Das Parken ist heute größtenteils als Fahrbahnrandparken organisiert. Die Radfahrer nutzen in weiten Bereichen (bis auf einen kurzen Abschnitt auf der Südseite kurz vor der Berliner Allee) die Fahrbahn. Der Zustand der Nebenanlagen entspricht nicht den heutigen Anforderungen an Qualität und Sicherheit. Derzeitig stehen sowohl den Fußgängern als auch den Radfahrern überwiegend qualitativ mangelhafte Flächen zur Verfügung.
Aufgrund des durchgängigen Geschäftsbesatzes auf beiden Fahrbahnseiten und der damit verbundenen intensiven Nutzung des Straßenabschnittes durch Fußgänger und Radfahrer sind eine komfortable und den Sicherheitsaspekten angemessene Profilaufteilung sowie eine stärker auf Aufenthalt ausgerichtete zeitgemäße Straßenraumgestaltung erforderlich.

2. Beschreibung des Vorhabens

Es ist geplant, die Lavesstraße in einem ersten Bauabschnitt vom Schiffgraben bis zur Berliner Allee im Jahr 2016 zu erneuern.

Die Fahrbahn wird insgesamt mit einer Breite von 8,50 m zwischen den Bordanlagen bituminös ausgebaut. Beidseitig sind Schutzstreifen für Radfahrer in einer Breite von jeweils 1,25 m und einem Sicherheitsraum zur Nebenanlage von jeweils 0,50 m vorgesehen. Somit verbleibt für den KFZ-Verkehr eine hauptsächlich nutzbare Breite von 5,00 m. In den Richtlinien wird die Verwendung von Schutzstreifen bei unterdurchschnittlicher Belastung durch Schwerverkehrsfahrzeuge vorgesehen. Aufgrund der Befahrung der Lavesstraße durch die Innenstadtlinie 121 im 10-min-Takt wurde die verbleibende Fahrbahnbreite so gewählt, dass im Begegnungsfall Lkw/Pkw der Schutzstreifen bei eingeschränkten Bewegungsspielraum nicht überfahren werden muss.

Neben dem Schutzstreifen ist auf der Nebenanlage durchgängig ein 2 m breiter Längsparkstreifen vorgesehen, der durch insgesamt 9 Baumpaare gegliedert wird. Zusätzlich kann noch ein Einzelbaum gegenüber der Einmündung Gutenberghof als Pendant zu einem Bestandsbaum realisiert werden. Der bereits umgestaltete Lavesplatz wird in die Planung integriert. Die Gehwege erhalten eine Breite von 2,50 m bis ca. 4,00 m. Punktuell gibt es Einengungen auf ca. 2 m.


Die Bushaltestellen verbleiben in der bisherigen Lage und werden sofern nicht bereits geschehen barrierefrei ausgebaut.

Bei der Planung werden die erhöhten Anforderungen mobilitätseingeschränkter Nutzer, wie z.B. Rollstuhlfahrer oder sehbehinderte Menschen berücksichtigt, indem im Bereich von Einmündungen und Querungsmöglichkeiten Absenkungen sowie taktile Leitelemente vorgesehen werden.

Es wird ein zusätzlicher Stellplatz für mobilitätseingeschränkte Nutzer mit entsprechenden Abmessungen eingerichtet.

Der derzeitige Fußgängerüberweg wird auch weiterhin in nahezu identischer Lage barrierefrei eingerichtet werden.

Somit kann mit der Planung ein ansprechender Straßenraum hinsichtlich Gestaltung und Funktionalität geschaffen werden.

Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung der neuen Situation angepasst.

Im Rahmen der Planung hat es eine intensive Beteiligung der Anlieger, insbesondere der Gewerbetreibenden gegeben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung sind in die Planung eingeflossen.

3. UVP

Durch den Umbau der Lavesstraße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf

Der Baubeginn ist für 2016 geplant. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 9 Monate. Die vorbereitenden Leitungsverlegungen erfolgen in 2015. Parallel erfolgt die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse.
66.22 
Hannover / 03.09.2015