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die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Begründung des Antrages und der Anlage 3 ausführlich dargestellt.
Analog den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (
NKAG, Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121)), wird mit dieser Drucksache eine dreijährige Kalkulation von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen vorgelegt. Bei den angebotenen abwassernahen Dienstleistungen befindet sich die Stadtentwässerung Hannover im Wettbewerb mit Privatunternehmen. Bei der Kalkulation der einzelnen Entgelte ist die Kostendeckung maßgebend, da Verluste nicht durch Abwassergebühren ausgeglichen werden dürfen.
Für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideanlagen (Abscheider und Schlammfänge) wurden die Entgelte für den Zeitraum 2025 - 2027 kalkuliert. Eine Anpassung ist erforderlich und hat finanzielle Auswirkungen auf die Entgeltzahlenden. Es ergibt sich insgesamt eine Minderbelastung.
Reinigung Fettabscheider | | | Veränderung |
Anfahrt | 90,00 € | 105,00 € |
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Rüstzeit | 45,00 € | 52,50 € | - 13,52 € | - 6,2 % |
Entsorgung | 0,05 €/Liter | 0,03 €/Liter | /Einsatz | im Mittel |
Zusätzliche Arbeiten | 90,00 € | 105,00 € |
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Einsatzbeginn außerhalb der Regelarbeitszeit | 270,00 € | 315,00 € |
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Für die Reinigung und Kontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern (Abscheider und Schächte) ist gegenüber den derzeit gültigen Entgeltsätzen eine Anpassung erforderlich. die Entgelte für den Zeitraum 2023 - 2024 kalkuliert. Eine Anpassung ist erforderlich. Es ergibt sich insgesamt eine Mehrbelastung. Eine Quantifizierung ist nicht möglich.
Reinigung Leichtflüssigkeitsabscheider | | | Veränderung |
Anfahrt | 180,00 € | 210,00 € | + 30,00 € | |
Zusatzleistung | 90,00 € / h | 105,00 € / h | + 15,00 € |
Entsorgung Schlamm | 180,00 €/m³ | 200,00 €/m³ | + 20,00 €/m³ |
Entsorgung Ölphase | 90,00 €/m³ | 100,00 €/m³ | + 10,00 €/m³ |
Einsatzbeginn außerhalb der Regelarbeitszeit | 270,00 € | 315,00 € | + 45,00 € |
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Für die Annahme und Entsorgung von Öl-/Wassergemischen ist gegenüber den derzeit gültigen Entgeltsätzen eine Anpassung für den Zeitraum 2025 -2027 erforderlich.
Öl-/Wassergemisch | | | Veränderung |
Annahme und Entsorgung | 90,00 €/m³ | 100,00 €/m³ | + 10,00 € | + 11,1 % |
Für die Annahme und Entsorgung von Mineralschlämmen ist gemäß anliegender Kalkulation eine Entgeltanpassung nicht erforderlich.
Mineralschlämme | | | Veränderung |
Annahme und Entsorgung | 130,00 €/m³ | 130,00 €/m³ | 0,00 € | 0,0 % |
Für die Bergung von Gegenständen aus Abwasseranlagen (Schlüssel-, Handy-, Brillenbergung und dergl.) ist gegenüber den derzeit gültigen Entgeltsätzen eine Anpassung erforderlich.
Bergung aus Abwasseranlagen | | | Veränderung |
Bergung von Gegenständen | 89,50 €/m³ | 105,00 €/m³ | + 15,50 € | + 17,3 % |
Für Leistungen mit Personaleinsatz werden die zu erhebenden Entgelte entsprechend der beigefügten Kalkulation neu festgelegt.
Personaleinsatz | | | Veränderung |
Assistenzkraft | 55,00 €/h | 63,00 €/h | + 8,00 €/h | + 14,5 % |
Fachkraft | 80,00 €/h | 80,00 €/h | 0,00 €/h | 0,0 % |
Ingenieur / Führungskraft | 125,00 €/h | 115,00 €/h | - 10,00 €/h | - 8,0 % |
Für Leistungen mit Fahrzeugeinsatz werden die zu erhebenden Entgelte mit der vorgelegten Entgeltordnung erstmalig entsprechend der beigefügten Kalkulation festgelegt.
Fahrzeugeinsatz | | | Veränderung |
LKW mit Besatzung | 179,00 €/h | 210,00 €/h | + 31,00 €/h | + 17,3 % |
Transporter mit Fahrer*in | 83,00 €/h | 87,00 €/h | + 4,00 €/h | + 4,8 % |
PKW mit Fahrer*in | 73,00 €/h | 83,00 €/h | + 10,00 €/h | + 13,7 % |
Textliche Änderungen in der Neufassung der Entgeltordnung waren nicht notwendig. Eine Übersicht ist der Anlage 2 (Synopse) zu entnehmen. Die Entgeltkalkulation ist in der Anlage 3 im Detail dargestellt.