Drucksache Nr. 1913/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zur Krippenbetreuung in Hannover nach Inkrafttreten des Rechtsanspruches
in der Ratssitzung am 19.09.2013, TOP 3.5.

Inhalt der Drucksache:

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1913/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zur Krippenbetreuung in Hannover nach Inkrafttreten des Rechtsanspruches
in der Ratssitzung am 19.09.2013, TOP 3.5.

Seit dem 01.08.2013 gilt für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. In den vergangenen Jahren haben die Kommunen in Deutschland auf Hochtouren an einem Ausbau der U3 Plätze gearbeitet, auch Hannover. Nach fast zwei Monaten Rechtsanspruch ist es an der Zeit, Nachfragen zu stellen:

1. Wie viele freie und wie viele belegte Krippenplätze gibt es im gesamten Stadtgebiet und wie verteilen sich diese Plätze innerhalb der Stadtbezirke und Stadtteile?
2. Welche Bedarfe bestehen voraussichtlich innerhalb des laufenden und kommenden Kindergartenjahres in den einzelnen Stadtbezirken und wie werden diese ermittelt?
3. Gibt es in Zusammenhang mit dem neuen Rechtsanspruch Klagen oder Klageandrohungen? (Wenn Ja: Wie viele und aus welchen Stadtteilen? Wenn Nein: In wie weit ist die Verwaltung auf eventuelle Klagen vorbereitet?)


Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)

Text der Antwort

Über die Situation der Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf U3-Kinderbetreuung ab dem 1.8. habe ich bereits den Verwaltungsausschuss am 15.8. und den Jugendhilfe-ausschuss am 26.8. ausführlich unterrichtet. Außerdem durfte ich zu diversen Anfragen der Medien, die dann Niederschlag in der Berichterstattung fanden, öffentlich Stellung nehmen. Insofern bestand und besteht jederzeit Gelegenheit zu Nachfragen, es bestand aber auch jederzeit Bereitschaft der Verwaltung, ohne Nachfragen zu informieren.

Nach derzeitigem Stand werden bis zum Jahresende zusätzliche 1.840 Krippenplätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zur Verfügung stehen. Das Ausbauprogramm ist somit bis zum Ende des Jahres vollständig umgesetzt. Die Versorgungsquote für die beiden rechtsanspruchsrelevanten Jahrgänge der 1- und 2-Jährigen beträgt dann etwas über 56 %.

Frage 1: Wie viele freie und wie viele belegte Krippenplätze gibt es im gesamten Stadtgebiet und wie verteilen sich diese Plätze innerhalb der Stadtbezirke und Stadtteile?

Im gesamten Stadtgebiet gab es zum 30.6.2013 3.672 Krippenplätze (inkl. Plätze in altersübergreifenden Gruppen). Diese Plätze verteilen sich auf die einzelnen Stadtbezirke wie folgt:

01 Mitte
244
02 Vahrenwald/List
486
03 Bothfeld/Vahrenheide
322
04 Buchholz/Kleefeld
465
05 Misburg/Anderten
178
06 Kirchrode/Bemerode/Wülferode
191
07 Südstadt/Bult
345
08 Döhren/Wülfel
314
09 Ricklingen
176
10 Linden/Limmer
363
11 Ahlem/Badenstedt/Davenstedt
131
12 Herrenhausen/Stöcken
163
13 Nord
294
LHH insgesamt
3.672

Die Verteilung der Krippenplätze auf die einzelnen Stadtteile (51) ist folgendermaßen:

01 Mitte
76
02 Calenberger Neustadt
39
08 Zoo
6
09 Oststadt
123
10 Vahrenwald
360
11 List
126
12 Vahrenheide
60
21 Sahlkamp
97
22 Bothfeld
141
24 Lahe
24
48 Isernhagen-Süd
0
25 Großbuchholz
314
26 Kleefeld
104
27 Heideviertel
47
50 Misburg-Nord
111
51 Misburg-Süd
10
52 Anderten
57
28 Kirchrode
7
47 Bemerode
184
53 Wülferode
0
04 Südstadt
262
07 Bult
83
05 Waldhausen
73
06 Waldheim
0
29 Döhren
136
30 Seelhorst
14
31 Wülfel
18
32 Mittelfeld
73
39 Bornum
0
40 Ricklingen
15
41 Oberricklingen
54
42 Mühlenberg
47
43 Wettbergen
60
33 Linden-Nord
122
34 Linden-Mitte
142
35 Linden-Süd
64
36 Limmer
35
37 Davenstedt
30
38 Badenstedt
86
44 Ahlem
15
14 Herrenhausen
35
15 Burg
15
16 Leinhausen
18
17/20 Ledeburg/Nordhafen
27
18 Stöcken
64
19 Marienwerder
4
3 Nordstadt
217
13 Hainholz
62
45/49 Vinnhorst/Brinker Hafen
15
Summe
3.672
* Die Stadtteilziffern 23 und 46 gibt es nicht.

Am 9.9.2013 gab es 18 freie Krippenplätze in folgenden Stadtbezirken bzw. Stadtteilen:

List
1
Bothfeld
6
Groß-Buchholz
4
Mittelfeld
2
Badenstedt
3
Nordstadt
2

Gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Daher sind auch die Plätze in der Tagespflege rechtsanspruchsrelevant.
Am 9.9.2013 standen in der städtischen online-Betreuungsbörse noch 139 freie Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung. Im Einzelnen:

01 Mitte
14
02 Vahrenwald/List
23
03 Bothfeld/Vahrenheide
13
04 Buchholz/Kleefeld
13
05 Misburg/Anderten
7
06 Kirchrode/Bemerode/Wülferode
6
07 Südstadt/Bult
18
08 Döhren
8
09 Ricklingen
5
10 Linden/Limmer
8
11 Ahlem/Badenstedt/Davenstedt
7
12 Herrenhausen/Stöcken
13
13 Nord
4


Frage 2: Welche Bedarfe bestehen voraussichtlich innerhalb des laufenden und kommenden Kindergartenjahres in den einzelnen Stadtbezirken und wie werden diese ermittelt?

Für das Jahr 2014 sind derzeit weitere 359 Krippenplätze in Planung. Ob alle geplanten Krippenplätze auch im Jahr 2014 oder erst später ans Netz gehen bleibt abzuwarten.

In der in diesem Jahr durchgeführten Repräsentativbefragung sind auch Fragen zum Thema Kinderbetreuung enthalten. Nach Auswertung der Befragung und aufgrund der Wohnbau-flächeninitiative 2015 wird die Verwaltung den Ratsgremien eine Übersicht zu den unterschiedlichen Bedarfen in den einzelnen Stadtbezirken vorlegen. Ebenso werden die Erkenntnisse der Repräsentativbefragung mit einfließen. Bis dahin ist auch über einen längeren Zeitraum bekannt, wie viele Eltern den Anspruch auf das Betreuungsgeld geltend machen. Diese Eltern haben keinen Anspruch auf einen öffentlich geförderten Krippen- bzw. Tagespflegeplatz. Auf dieser Basis können dann ggf. weitere Ausbauprogramme beschlossen werden.

Frage 3: Gibt es in Zusammenhang mit dem neuen Rechtsanspruch Klagen oder Klageandrohungen?

Bisher gibt es keine Klagen und auch keine Klageandrohung. Da noch freie Krippen- und Tagespflegeplätze zur Verfügung stehen und auch noch weitere Krippenplätze in diesem Jahr geschaffen werden, geht die Verwaltung davon aus, dass der Rechtsanspruch derzeit umgesetzt werden kann.