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Seit dem 01.08.2013 gilt für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. In den vergangenen Jahren haben die Kommunen in Deutschland auf Hochtouren an einem Ausbau der U3 Plätze gearbeitet, auch Hannover. Nach fast zwei Monaten Rechtsanspruch ist es an der Zeit, Nachfragen zu stellen:
1. Wie viele freie und wie viele belegte Krippenplätze gibt es im gesamten Stadtgebiet und wie verteilen sich diese Plätze innerhalb der Stadtbezirke und Stadtteile?
2. Welche Bedarfe bestehen voraussichtlich innerhalb des laufenden und kommenden Kindergartenjahres in den einzelnen Stadtbezirken und wie werden diese ermittelt?
3. Gibt es in Zusammenhang mit dem neuen Rechtsanspruch Klagen oder Klageandrohungen? (Wenn Ja: Wie viele und aus welchen Stadtteilen? Wenn Nein: In wie weit ist die Verwaltung auf eventuelle Klagen vorbereitet?)
Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)
Über die Situation der Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf U3-Kinderbetreuung ab dem 1.8. habe ich bereits den Verwaltungsausschuss am 15.8. und den Jugendhilfe-ausschuss am 26.8. ausführlich unterrichtet. Außerdem durfte ich zu diversen Anfragen der Medien, die dann Niederschlag in der Berichterstattung fanden, öffentlich Stellung nehmen. Insofern bestand und besteht jederzeit Gelegenheit zu Nachfragen, es bestand aber auch jederzeit Bereitschaft der Verwaltung, ohne Nachfragen zu informieren.
Nach derzeitigem Stand werden bis zum Jahresende zusätzliche 1.840 Krippenplätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zur Verfügung stehen. Das Ausbauprogramm ist somit bis zum Ende des Jahres vollständig umgesetzt. Die Versorgungsquote für die beiden rechtsanspruchsrelevanten Jahrgänge der 1- und 2-Jährigen beträgt dann etwas über 56 %.
Frage 1: Wie viele freie und wie viele belegte Krippenplätze gibt es im gesamten Stadtgebiet und wie verteilen sich diese Plätze innerhalb der Stadtbezirke und Stadtteile?
Im gesamten Stadtgebiet gab es zum 30.6.2013 3.672 Krippenplätze (inkl. Plätze in altersübergreifenden Gruppen). Diese Plätze verteilen sich auf die einzelnen Stadtbezirke wie folgt:
01 Mitte | 244 |
02 Vahrenwald/List | 486 |
03 Bothfeld/Vahrenheide | 322 |
04 Buchholz/Kleefeld | 465 |
05 Misburg/Anderten | 178 |
06 Kirchrode/Bemerode/Wülferode | 191 |
07 Südstadt/Bult | 345 |
08 Döhren/Wülfel | 314 |
09 Ricklingen | 176 |
10 Linden/Limmer | 363 |
11 Ahlem/Badenstedt/Davenstedt | 131 |
12 Herrenhausen/Stöcken | 163 |
13 Nord | 294 |
LHH insgesamt | 3.672 |
Die Verteilung der Krippenplätze auf die einzelnen Stadtteile (51) ist folgendermaßen:
01 Mitte | 76 |
02 Calenberger Neustadt | 39 |
08 Zoo | 6 |
09 Oststadt | 123 |
10 Vahrenwald | 360 |
11 List | 126 |
12 Vahrenheide | 60 |
21 Sahlkamp | 97 |
22 Bothfeld | 141 |
24 Lahe | 24 |
48 Isernhagen-Süd | 0 |
25 Großbuchholz | 314 |
26 Kleefeld | 104 |
27 Heideviertel | 47 |
50 Misburg-Nord | 111 |
51 Misburg-Süd | 10 |
52 Anderten | 57 |
28 Kirchrode | 7 |
47 Bemerode | 184 |
53 Wülferode | 0 |
04 Südstadt | 262 |
07 Bult | 83 |
05 Waldhausen | 73 |
06 Waldheim | 0 |
29 Döhren | 136 |
30 Seelhorst | 14 |
31 Wülfel | 18 |
32 Mittelfeld | 73 |
39 Bornum | 0 |
40 Ricklingen | 15 |
41 Oberricklingen | 54 |
42 Mühlenberg | 47 |
43 Wettbergen | 60 |
33 Linden-Nord | 122 |
34 Linden-Mitte | 142 |
35 Linden-Süd | 64 |
36 Limmer | 35 |
37 Davenstedt | 30 |
38 Badenstedt | 86 |
44 Ahlem | 15 |
14 Herrenhausen | 35 |
15 Burg | 15 |
16 Leinhausen | 18 |
17/20 Ledeburg/Nordhafen | 27 |
18 Stöcken | 64 |
19 Marienwerder | 4 |
3 Nordstadt | 217 |
13 Hainholz | 62 |
45/49 Vinnhorst/Brinker Hafen | 15 |
Summe | 3.672 |
* Die Stadtteilziffern 23 und 46 gibt es nicht.
Am 9.9.2013 gab es 18 freie Krippenplätze in folgenden Stadtbezirken bzw. Stadtteilen:
List | 1 |
Bothfeld | 6 |
Groß-Buchholz | 4 |
Mittelfeld | 2 |
Badenstedt | 3 |
Nordstadt | 2 |
Gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung
oder in der Kindertagespflege. Daher sind auch die Plätze in der Tagespflege rechtsanspruchsrelevant.
Am 9.9.2013 standen in der städtischen online-Betreuungsbörse noch 139 freie Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung. Im Einzelnen:
01 Mitte | 14 |
02 Vahrenwald/List | 23 |
03 Bothfeld/Vahrenheide | 13 |
04 Buchholz/Kleefeld | 13 |
05 Misburg/Anderten | 7 |
06 Kirchrode/Bemerode/Wülferode | 6 |
07 Südstadt/Bult | 18 |
08 Döhren | 8 |
09 Ricklingen | 5 |
10 Linden/Limmer | 8 |
11 Ahlem/Badenstedt/Davenstedt | 7 |
12 Herrenhausen/Stöcken | 13 |
13 Nord | 4 |
Frage 2: Welche Bedarfe bestehen voraussichtlich innerhalb des laufenden und kommenden Kindergartenjahres in den einzelnen Stadtbezirken und wie werden diese ermittelt?
Für das Jahr 2014 sind derzeit weitere 359 Krippenplätze in Planung. Ob alle geplanten Krippenplätze auch im Jahr 2014 oder erst später ans Netz gehen bleibt abzuwarten.
In der in diesem Jahr durchgeführten Repräsentativbefragung sind auch Fragen zum Thema Kinderbetreuung enthalten. Nach Auswertung der Befragung und aufgrund der Wohnbau-flächeninitiative 2015 wird die Verwaltung den Ratsgremien eine Übersicht zu den unterschiedlichen Bedarfen in den einzelnen Stadtbezirken vorlegen. Ebenso werden die Erkenntnisse der Repräsentativbefragung mit einfließen. Bis dahin ist auch über einen längeren Zeitraum bekannt, wie viele Eltern den Anspruch auf das Betreuungsgeld geltend machen. Diese Eltern haben keinen Anspruch auf einen öffentlich geförderten Krippen- bzw. Tagespflegeplatz. Auf dieser Basis können dann ggf. weitere Ausbauprogramme beschlossen werden.
Frage 3: Gibt es in Zusammenhang mit dem neuen Rechtsanspruch Klagen oder Klageandrohungen?
Bisher gibt es keine Klagen und auch keine Klageandrohung. Da noch freie Krippen- und Tagespflegeplätze zur Verfügung stehen und auch noch weitere Krippenplätze in diesem Jahr geschaffen werden, geht die Verwaltung davon aus, dass der Rechtsanspruch derzeit umgesetzt werden kann.